PRTR-Bericht für das Jahr 2021
Jährliche Pflicht für Anlagen nach 4. BImSchV
Seit 2007 sind Betreiber aus bestimmten industriellen Tätigkeiten dazu verpflichtet, jährlich durch den PRTR-Bericht über die Freisetzung von Schadstoffen sowie die Entsorgung von Abfällen zu informieren, wenn bestimmte Emissionsschwellenwerte und Abfallmengen überschritten werden. Auf Grundlage der Europäischen PRTR-Verordnung und des deutschen PRTR-Gesetzes berichten Industriebetriebe über
- die Freisetzung von Schadstoffen in Luft, Wasser und Boden,
- die Verbringung von Abfallmengen und
- die Verbringung von Schadstoffen im Abwasser, das in externe Kläranlagen eingeleitet wird.
Darüber hinaus enthält das Pollutant Release and Transfer Register zusätzlich Informationen zu Emissionen aus diffusen Quellen, aus dem Verkehr und der Landwirtschaft.
Die Abgabe erfolgt elektronisch
Die Abgabe der PRTR-Daten erfolgt immer bis zum 31. Mai online über die Software BUBE-Online (Betriebliche Umweltdaten Bericht Erstattung). Diese steht kostenlos auf der Internetseite www.bube.bund.de zur Verfügung. Die Zugangsdaten erhalten verpflichtete Betriebe automatisch von Ihrer zuständigen Aufsichtsbehörde.
Nutzen Sie zur Abgabe der Daten unsere langjährige Erfahrung und kompetente Unterstützung. Gerne übernehmen wir für Sie die Zusammenstellung der Schadstoffdaten, die Kommunikation mit der Behörde und die Übermittlung der Daten mit der Erfassungssoftware BUBE-Online. Das gleiche gilt übrigens auch für Ihre Emissionserklärung!
Haben Sie Fragen zum PRTR-Bericht, zur Emissionserklärung oder zu anderen immissionsrechtlichen Themen? Bleiben Sie im Dialog mit uns – ob per Email, telefonisch oder über Xing und LinkedIn.