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9. BImSchV novelliert: Optimale Genehmigungsverfahren dank Projektmanager

9. BImSchV novelliert: Optimale Genehmigungsverfahren dank Projektmanager

Erhöhen Sie die Effizienz und Erfolgsaussichten Ihres Genehmigungsverfahrens

Am 8. Juli 2024 ist die Novelle der 9. Bundes-Immissionsschutzverordnung (9. BImSchV) nach der Verkündung im Bundesgesetzblatt in Kraft getreten. Die 9. BImSchV regelt den Ablauf von Verfahren für die Genehmigung von Anlagen gemäß dem Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG), die in der Verordnung über genehmigungsbedürftige Anlagen (4. BImSchV) beschrieben sind.

Externe Unterstützung für Genehmigungsverfahren durch einen Projektmanager

Eine der wichtigsten Änderungen in der 9. BImSchV findet sich im § 2b des Gesetzestextes. Dieser legt fest, dass bei Genehmigungsverfahren nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz ein externer Projektmanager bestimmt werden kann, der das Verfahren sachkundig und organisatorisch begleitet. Betreiber haben somit eine konkrete Möglichkeit, Genehmigungsverfahren dank externer Fachpersonen effizienter durchzuführen. Der Antragsteller wird so von der Grundlagenermittlung über die Antragskonferenz bis hin zur Genehmigung unterstützt.

Der Mehrwert eines Sachverständigen als externer Projektmanager

Unsere öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen für Genehmigungsverfahren im Umweltbereich können auf einen umfassenden Erfahrungsschatz zurückgreifen. Wir kennen die gesetzlichen Vorschriften, Richtlinien und Auflagen der 9. BImSchV genau und haben schon viele komplexe Antragsverfahren effizient begleitet, koordiniert und beschleunigt. Unser effektives Qualitätsmanagement und die transparente Kommunikation mit allen Beteiligten erhöht die Akzeptanz bei den Genehmigungsbehörden. Dabei passen wir unsere Leistungen individuell an, um den Erfolg Ihres Projektes sicherzustellen.

Sie planen ein Projekt mit Genehmigungsverfahren gemäß der 9. BImSchV? Gerne prüfen wir, wie wir Sie als externer Projektmanager unterstützen können. Kontaktieren Sie uns – ob per Emailtelefonisch oder über Xing und LinkedIn.

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