Neuigkeiten in der Nachhaltigkeitsberichterstattung – 2025
Ab 2025 müssen Unternehmen in Deutschland gemäß der Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) detaillierte ESG-Daten (Environment, Social, Governance) veröffentlichen. Dies betrifft nicht nur große Unternehmen, sondern indirekt auch kleinere und mittelständische Unternehmen (KMU).
Die Omnibus-Verordnung, die am 26. Februar 2025 von der EU-Kommission vorgestellt wurde, zielt darauf ab, die CSRD-Berichtspflichten für Unternehmen zu vereinfachen. Hauptziel ist es, den bürokratischen Aufwand, insbesondere für KMU, zu reduzieren.
Wesentliche Änderungen umfassen:
- Erweiterte Schwellenwerte für die Berichtspflicht: Unternehmen müssen nun 1.000 Mitarbeitende oder einen Jahresumsatz von 50 Mio. Euro überschreiten, um der CSRD zu unterliegen.
- Eine Verschiebung der Fristen für die zweite und dritte Welle der berichtspflichtigen Unternehmen auf 2028.
- Der freiwillige VSME-Standard wird eingeführt, um KMU in Lieferketten zu unterstützen, relevante Daten zu sammeln, ohne die vollständigen Berichtspflichten zu erfüllen.
Zudem wird eine Überarbeitung der ESRS (European Sustainability Reporting Standards) angestrebt, um die Anzahl der Datenpunkte zu verringern und die Kohärenz mit anderen Rechtsvorschriften zu verbessern.
Mehr Informationen zu dem freiwilligen VSME-Standard
Um KMU bei der Umsetzung der neuen Anforderungen zu unterstützen, gibt es den Freiwilligen VSME-Standard. Dieser ermöglicht eine vereinfachte und praxisorientierte Nachhaltigkeitsberichterstattung, die den Aufwand für kleinere Unternehmen reduziert und gleichzeitig hilft, die relevanten ESG-Kriterien zu erfassen und transparent zu kommunizieren.
Mit diesem Standard können Unternehmen die notwendigen Schritte zur Nachhaltigkeitsberichterstattung effizient umsetzen und gleichzeitig das Vertrauen von Investoren und Kunden in ihre Nachhaltigkeitsstrategien stärken. Wenn auch Sie von der Berichtspflicht betroffen sind, stehen wir Ihnen gerne beratend zur Seite und erarbeiten in Zusammenarbeit mit Ihnen die für Sie relevanten Informationen für einen Bericht nach den Vorgaben des Gesetzgebers.
Auch bei anderen Fragen zum Thema Nachhaltigkeitsberichtserstattung helfen wir Ihnen gerne. Kontaktieren Sie uns – ob per Email, telefonisch oder über Xing und LinkedIn.