Neuer Leitfaden zur KAS-61
Einstufung von Abfällen nach Störfallrecht
Die Kommission für Anlagensicherheit (KAS) hat den Leitfaden KAS-61 zur Einstufung von Abfällen gemäß Anhang I der Störfall-Verordnung (12. BImSchV) überarbeitet. Dieser neue Leitfaden vom 15.03.2023 ersetzt den vorherigen Leitfaden KAS-25 aus dem Jahr 2012. Neuerungen im Chemikalienrecht hatten die Überarbeitung notwendig gemacht, denn der alte Leitfaden beruhte nicht mehr auf geltenden Rechtsgrundlagen.
Der Leitfaden KAS-61 soll die Zuordnung von Abfällen zu den Gefahrenkategorien nach Anhang I der Störfall-Verordnung erleichtern, insbesondere für die Frage, ob ein Betriebsbereich vorliegt. Die Einstufung von Abfällen hinsichtlich ihrer Gefährlichkeit erfolgt gemäß dem Abfallrecht. Hierbei sind die Abfallverzeichnisverordnung (AVV) und die Abfallrahmenrichtlinie relevant. Die CLP-Verordnung (Verordnung (EG) Nr. 1272/2008) wird für die Einstufung von Stoffen und Gemischen verwendet.
Erleichterte Zuordnung durch die neue KAS-61
Durch den neuen Leitfaden KAS-61 werden je nach Einzelfall verschiedene Verfahren der Zuordnung von Abfällen zu den Gefahrenkategorien des Anhangs I der Störfall-Verordnung ermöglicht. Der Leitfaden ordnet gefährliche Abfallarten in der AVV mit einem Sternchen den Gefahreneinstufungen nach der CLP-Verordnung und der nationalen Störfall-Verordnung zu, um die Zuordnung zu erleichtern.
Haben Sie Fragen zum neuen Leitfaden zur KAS-61? Gerne stehen wir Ihnen beratend zur Seite oder übernehmen für Sie die Einstufung Ihrer Abfälle. Auch bei anderen Fragen zu Abfällen und Störfallen helfen wir Ihnen gerne. Kontaktieren Sie uns – ob per Email, telefonisch oder über Xing und LinkedIn.