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Umweltrechtliche Gutachten und Prognosen für Industrieanlagen

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Von Lärmschutz bis Luftreinhaltung.

Leistungen aus einer Hand.

Mit unserem interdisziplinären Team können wir unseren Kunden ein breites Leistungsspektrum anbieten. Dazu gehören auch professionelle Gutachten und Prognosen. Hierzu beschäftigen wir eigene Gutachter sowie öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige im Haus, die unseren Kunden mit ihrer Expertise zur Verfügung stehen.

Schallprognose

Wir erstellen Schallimmissionsprognosen nach TA Lärm, um die Genehmigungsfähigkeit eines Vorhabens darzustellen. Bei möglichen Beeinträchtigungen der Nachbarschaft durch Betriebsgeräusche erarbeiten wir ein Schallminderungskonzept als wirtschaftlich tragbare Lösung, um den gewünschten Betrieb zu ermöglichen. Als akkreditierte Messstelle erfassen wir bestehende Geräuschsituationen mit geeichten und kalibrierten Messgeräten – beispielsweise auch Abnahmemessungen bei genehmigungsbedürftigen Anlagen.

Geruchsprognose

Im Rahmen von Genehmigungsverfahren kann ein Nachweis darüber gefordert werden, dass durch den Betrieb keine Geruchsbelästigung in der Nachbarschaft auftritt. Hierzu modellieren wir die Geruchsausbreitung und bewerten diese nach der Geruchsimmissions-Richtlinie (GIRL). Dazu stimmen wir uns eng mit den zuständigen Behörden ab und arbeiten mit Instituten zusammen, die eine olfaktometrische Bestandsaufnahme durchführen.

Immissions­prognose für luft­ver­unrein­igen­de Stoffe

Mit unseren Immissionsausbreitungsprogrammen erstellen wir präzise Modelle, die es dem Kunden ermöglichen, erforderliche Maßnahmen zur Luftreinhaltung umzusetzen. Mit viel Gespür für betriebliche Erfordernisse können wir wirtschaftlich tragfähige Lösungen aufzeigen, die auch die Genehmigungsbehörden überzeugen. Durch regelmäßige externe Schulungen sind wir stets up to date mit den gesetzlichen Anforderungen und den Möglichkeiten, diese kostengünstig umzusetzen.

Stickstoff- und Säureeinträge in FFH-Gebiete

 Immer häufiger wird auch eine Bewertung von Stickstoff- und Säureeinträgen in FFH-Gebiete gefordert. Hiervon betroffen sind Anlagen, die stickstoff- und schwefelhaltige Verbindungen emittieren und in räumlicher Nähe zu FFH-Gebieten liegen. Die Bewertung dieser Stoffeinträge beruht derzeit auf einer unklaren Rechtslage. Wir ermitteln die Stoffeinträge in FFH-Gebiete und bewerten sie anhand der aktuell gültigen Rechtsprechung. So erreichen wir Rechtssicherheit für die geplanten Vorhaben unserer Kunden.

Unser Kontaktformular.

Sie haben Fragen zum Thema Industriebau und technischer Umweltschutz? Sie sind auf der Suche nach einem kompetenten, erfahrenen Partner für die Planung und Entwicklung Ihres Bauprojekts? Benötigen Sie ein Gutachten oder Unterstützung bei einem komplexen Genehmigungsverfahren? Dann sprechen Sie uns gerne an!

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