Loading...

Beauftragtenwesen

Mehr Informationen

Externe Beauftragte für Ihren Betrieb.

Leistungen aus einer Hand.

Die Themenbereiche für das Beauftragtenwesen in der Industrie sind durch die Gesetzgebung breit gefächert. Wir helfen Ihnen festzustellen, ob Sie zur Bestellung eines Beauftragten verpflichtet sind, unterstützen Ihre internen Beauftragten mit unseren Fachkenntnissen oder kommen als externer Beauftragter in Ihren Betrieb. Dabei haben wir die aktuelle Gesetzeslage stets im Blick.

Dank über 30 Jahren Erfahrung im Beauftragtenwesen können wir auf ein großes Wissensspektrum zurückgreifen.

Unser Team aus hochspezialisierten Experten steht Ihnen jederzeit mit Rat und Tat zur Seite:

  • 3 Störfallbeauftragte
  • 5 Immissionsschutzbeauftragte
  • 2 Gewässerschutzbeauftragte
  • 2 Abfallbeauftragte
  • 1 Brandschutzbeauftragter
  • 1 Fachkraft für Arbeitssicherheit

Die Vorteile eines externen Beauftragten:

  • Ständiges Backup
  • Durchgehende Erreichbarkeit
  • Kein Ausfall durch Krankheit oder Urlaub
  • Unabhängig
  • Jederzeit Kündbar
Immissionsschutzbeauftragter

Für Anlagen, die in Anhang I der 5. BImSchV, Verordnung über Immissionsschutz- und Störfallbeauftragte genannt sind, ist ein Immissionsschutzbeauftragter zu bestellen. Wir übernehmen die Aufgaben eines externen Immissionsschutzbeauftragten nach der 5. BImSchV i. V. m. § 54 BImSchG.

Abfallbeauftragung

Für ausgewählte genehmigungsbedürftige Anlagen im Sinne des § 4 des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BImSchG), sowie Anlagen in denen eine bestimmte Menge an gefährlichen oder nicht gefährlichen Abfällen entsteht, ist ein Abfallbeauftragter gemäß § 2 der Abfallbeauftragtenverordnung (AbfBeauftrV) zu bestellen. Die Grundlage dafür bildet § 59 Abs. 1 des Kreislaufwirtschaftsgesetzes (KrWG).

Fachkraft für Arbeitssicherheit

Als Fachkraft für Arbeitssicherheit übernehmen wir die Grundbetreuung und betriebsspezifische arbeitssicherheitstechnische Betreuung.

Störfallbeauftragter

lhr Betrieb bildet einen Betriebsbereich der oberen Klasse, somit sind Sie verpflichtet einen Störfallbeauftragten zu bestellen. Die Pflichten ergeben sich aus den §§ 53 bis 58b BlmSchG und aus der 5. BlmSchV, Verordnung über Immissionsschutz- und StörfaIIbeauftragte.

Gewässerschutzbeauftragung

Gemäß § 64 Abs. 1 des Wasserhaushaltsgesetzes, WHG, haben Gewässerbenutzer bei Einleiten von mehr als 75O m³/d Abwasser einen Gewässerschutzbeauftragten zu bestellen.

Brandschutzbeauftragung

Um den Anforderungen des betrieblichen Brandschutzes zu genügen, ist ein Brandschutzbeauftragter zu bestellen.

Unser Kontaktformular.

Sie haben Fragen zum Thema Industriebau und technischer Umweltschutz? Sie sind auf der Suche nach einem kompetenten, erfahrenen Partner für die Planung und Entwicklung Ihres Bauprojekts? Benötigen Sie ein Gutachten oder Unterstützung bei einem komplexen Genehmigungsverfahren? Dann sprechen Sie uns gerne an!

[contact-form-7 id="2612" title="Kontaktformular"]
Kostenfreie Sprechstunde
Kostenfreie Sprechstunde
[contact-form-7 id="3032" title="Kostenfreie Sprechstunde"]