Gesetzesänderungen 04/2022 bis 06/2022
Folgende Gesetzesänderungen gab es im 2. Quartal 2022:
Gesetzesänderungen EU-Gesetzgebung
Rechtsgrundlage | Art | Änderungsdetails |
Verordnung (EU) Nr. 2022/586 – Chemikalien | Änderung | Der Anhang XIV der REACH-Verordnung (Nr. 1907/2006) zur Registrierung, Bewertung, Zulassung und Beschränkung chemischer Stoffe wird geändert. |
Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 – Chemikalien | Änderung | Der Anhang VI der Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 (CLP-Verordnung) wurde geändert: Es wurden neue Einträge hinzugefügt. |
Delegierte Verordnung (EU) Nr. 2022/517 – Energienutzung | Änderung | Anhang 1 der Delegierten Verordnung (EU) 2022/517 in Bezug auf die Zusammensetzung der Risikogruppen in der Gasversorgung wurde geändert. |
Verordnung (EU) Nr. 2022/1032 – Gasversorgung | Änderung | Durch die Verordnung (EU) 2022/1032 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 29. Juni 2022 wurden Änderungen der Verordnungen (EU) 2017/1938 und (EG) Nr. 715/2009 im Hinblick auf die Gasspeicherung vorgenommen. |
Durchführungsbeschluss (EU) Nr. 2022/919 – Immissionsschutz | Änderung | Der Durchführungsbeschluss (EU) 2022/919 beinhaltet die Änderung des Anhanges „Fragebogen zur Anwendung der Richtlinie 2003/87/EG“. |
Verordnung (EU) Nr. 2022/992 – Immissionsschutz | Änderung | Die Verordnung (EU) 2022/992 informiert hinsichtlich der Verlängerung der Befugnis der Kommission zum Erlass delegierter Rechtsakte. Dies betrifft die Verordnung (EU) 2016/1628, welche Auskunft über die Anforderungen in Bezug auf die Emissionsgrenzwerte für gasförmige Schadstoffe und luftverunreinigende Partikel und die Typgenehmigung für Verbrennungsmotoren für nicht für den Straßenverkehr bestimmte mobile Maschinen und Geräte gibt. |
Gesetzesänderungen Gesetzgebung des Bundes
Rechtsgrundlage | Art | Änderungsdetails |
LAI – Auslegungsfragen zu 4., 13. und 17. BImSchV | Neufassung | Der Katalog enthält vom LAI-Ausschuss Anlagen bezogener Immissionsschutz / Störfallvorsorge (AISV) beratene Auslegungsfragen zur novellierten 4. BImSchV (Verordnung über genehmigungsbedürftige Anlagen), 13. BImSchV (Verordnung über Großfeuerungs-, Gasturbinen- und Verbrennungsmotoranlagen) und 17. BImSchV (Verordnung über die Verbrennung und die Mitverbrennung von Abfällen). |
Gesetzesänderungen Gesetzgebung Niedersachsen
Rechtsgrundlage | Art | Änderungsdetails |
Verwaltungsvorschrift Technische Baubestimmungen (VV TB) – Bau- und Planungsrecht | Neufassung | Die VV TB wurde an den aktuellen Stand der Technik angepasst. |
DVO-NBauO – Allgemeine Durchführungsverordnung zur Niedersächsischen Bauordnung – Bau- und Planungsrecht | Änderung | Mehrere Paragraphen der DVO-NBauO wurden geändert, wie z.B. der neu formulierte § 27 (zu § 45 NBauO): Mindestens eine der nach § 45 Abs. 1 Satz 2 NBauO erforderlichen Toiletten muss in einem von anderen Räumen vollständig baulich abgeschlossenen Raum mit Waschbecken angeordnet und so gekennzeichnet sein, dass er von Frauen und Männern und von Personen, die sich weder dem weiblichen noch dem männlichen Geschlecht zuordnen, genutzt werden darf. Auf den Toilettenraum nach Satz 1 darf ein nach § 49 Abs. 2 Satz 2 NBauO erforderlicher Toilettenraum nicht angerechnet werden.“ |
Gesetzesänderungen Gesetzgebung NRW
Rechtsgrundlage | Art | Änderungsdetails |
DSchG NRW Denkmalschutzgesetzt – Bau- und Planungsrecht | Neufassung | Der Denkmalschutz und die Denkmalpflege liegen im öffentlichen Interesse. Es ist Aufgabe von Denkmalschutz und Denkmalpflege die Denkmäler zu schützen und zu pflegen, wissenschaftlich zu erforschen und das Wissen über Denkmäler zu verbreiten. |
Zweite Änderung der Bodenschutz- und Altlastenrichtlinie – Bodenschutz | Änderung | Diese Richtlinie informiert über die Gewährung von Zuwendungen für die Gefahrenermittlung und Sanierung von Altlasten sowie über weitere Maßnahmen des Bodenschutzes. |
Gesetzesänderungen Technische Regeln
DGUV Grundsatz 308 – 002 „Prüfung von Hebebühnen“ | Neufassung | In diesem Teil des DGUV Grundsatzes werden Möglichkeiten aufgezeigt, wie der Hersteller seinen Verpflichtungen im Rahmen des Konformitätsbewertungsverfahrens für Maschinen nach Artikel 12 der Maschinenrichtlinie nachkommen kann. |
DGUV Grundsatz 313 – 002 „Auswahl, Ausbildung und Beauftragung von Fachkundigen zum Freimessen nach DGUV Regel 113-004“ | Neufassung | Dieser DGUV Grundsatz findet Anwendung auf die Auswahl, Ausbildung und Beauftragung von Personen zum Freimessen für Arbeiten in Behältern, Silos und engen Räumen. |
DGUV Grundsatz 308 – 009 „Qualifizierung und Beauftragung der Fahrerinnen und Fahrer von geländegängigen Teleskopstaplern“ | Neufassung | Dieser DGUV Grundsatz findet Anwendung auf die Qualifizierung und Beauftragung der Fahrerinnen und Fahrer sowohl von geländegängigen Teleskopstaplern im Geltungsbereich der DIN EN 1459-1:2020-07 „Geländegängige Stapler – Sicherheitstechnische Anforderungen und Verifizierung – Teil 1: Stapler mit veränderlicher Reichweite“ als auch auf Teleskopstapler mit drehbarem Oberwagen im Geltungsbereich der DIN EN 1459-2:2019-05 „Geländegängige Stapler – Sicherheitstechnische Anforderungen und Verifizierung – Teil 2: Schwenkbare Stapler mit veränderlicher Reichweite“. |
DGUV Information 215 – 444 „Sonnenschutz im Büro“ | Neuregelung | Die DGUV-Information enthält Hilfen für die Auswahl von geeigneten Blend- und Wärmeschutzvorrichtungen an Bildschirm- und Büroarbeitsplätzen . |
DGUV Information 213 – 030 „Gefahrstoffe auf Bauhöfen“ | Neufassung | Die DGUV-Information informiert über: Gefahrstoffe, die in Bauhöfen bei typischen Reparatur- und Wartungsarbeiten zum Einsatz kommen oder freigesetzt werden, und die möglichen Gesundheitsgefahren, die von ihnen ausgehenhinweise auf die gesetzlichen Verpflichtungen, die sich aus Tätigkeiten mit Gefahrstoffen am ArbeitsplatzergebenGefährdungsbeurteilung bei Tätigkeiten mit Gefahrstoffen unterstützen durch die Darstellung geeigneter Schutzmaßnahmen, die sich in der Praxis bereits bewährt haben |
DGUV Information 206 – 031 „Betriebliches Eingliederungsmanagement – BEM Orientierungshilfe für die praktische Umsetzung“ | Neufassung | Das BEM dient der frühzeitigen Klärung, ob und ggf. welche Maßnahmen ergriffen werden können, um: Arbeitsunfähigkeit zu überwinden,erneuter Arbeitsunfähigkeit vorzubeugen,den Arbeitsplatz zu sichern und zu erhaltenbetriebliche Belastungen zu reduzieren, die aus der Arbeitsunfähigkeit resultieren |
DGUV Information 206 – 052 „Sicherheit & Gesundheit – Checkliste Manipulation von Schutzeinrichtungen verhindern“ | Neuregelung | Die DGUV enthält eine Checkliste zur Manipulation von Schutzeinrichtungen. |
DGUV Grundsatz 311 – 002 „Managementsysteme für Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit – Arbeitsschutzmanagementsysteme“ | Neufassung | Auf Basis dieses Grundsatzes unterstützen die UV-Träger die Unternehmen bei Aufbau und Verbesserung von Arbeitsschutzmanagementsystemen (AMS) und bieten den Unternehmen eine freiwillige Überprüfung der Wirksamkeit ihres AMS an. Zur Überprüfung der Wirksamkeit von AMS führen die UV-Träger Begutachtungen nach diesem Grundsatz durch. Die UV-Träger können in ihrem Zuständigkeitsbereich eine weitere Konkretisierung dieses Grundsatzes vornehmen. |
DGUV Information 203 – 006 „Auswahl und Betrieb elektrischer Anlagen und Betriebsmittel auf Bau- und Montagestellen“ | Neufassung | Diese DGUV-Information stellt die Anforderungen an elektrische Anlagen und Betriebsmittel auf Bau- und Montagestellen übersichtlich zusammen und enthält die für den Betrieb notwendigen Ergänzungen, um das erforderliche Schutzniveau sicherzustellen. |
DGUV Information 206 – 045 „Fehlerkultur – Noch mal Glück gehabt – mit Beinaheunfällen richtig umgehen“ | Neuregelung | Die DGUV-Information informiert über den richtigen Umgang mit Beinaheunfällen. |
DGUV Information 205 – 040 „Wiederkehrende Prüffristen im Brandschutz“ | Neuregelung | Die Suche nach dem erforderlichen Prüfumfang, den Anforderungen an die prüfende Person sowie den Prüffristen für die jeweiligen Brandschutzeinrichtungen ist oft sehr zeitintensiv und erstreckt sich vielfach über unterschiedlichste Regelwerke. Diese DGUV Information soll die Suche erleichtern und unterstützt die Verantwortlichen für den sicheren Betrieb von Brandschutzeinrichtungen bei der Festlegung des Prüfumfangs, der prüfenden Person sowie der Prüffrist. |
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