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Gesetzesänderungen 10/2021 bis 12/2021

Gesetzesänderungen 10/2021 bis 12/2021

Folgende Gesetzesänderungen gab es im 4. Quartal 2021:

Gesetzesänderungen EU-Gesetzgebung

RechtsgrundlageArtÄnderungsdetails
Delegierte Verordnung (EU) Nr. 2020/217 – ChemikalienÄnderungDas Kennzeichnungsetikett auf der Verpackung von flüssigen Gemischen, die mindestens 1 % Titandioxidpartikel mit einem aerodynamischen Durchmesser von höchstens 10 μm enthalten, muss folgenden Hinweis tragen: EUH211 „Achtung! Beim Sprühen können gefährliche lungengängige Tröpfchen entstehen. Aerosol oder Nebel nicht einatmen.“
Das Kennzeichnungsetikett auf der Verpackung von festen Gemischen, die mindestens 1 % Titandioxidpartikel enthalten, muss folgenden Hinweis tragen: EUH212 „Achtung! Bei der Verwendung kann gefährlicher lungengängiger Staub entstehen. Staub nicht einatmen.“
Das Kennzeichnungsetikett auf der Verpackung von flüssigen und festen Gemischen, die nicht für die breite Öffentlichkeit bestimmt sind und nicht als gefährlich eingestuft wurden sowie mit EUH211 oder EUH212 gekennzeichnet sind, muss zusätzlich den Hinweis EUH210 tragen.
Verordnung (EU) Nr. 2021/2204 – ChemikalienÄnderungRegistrierung, Bewertung, Zulassung und Beschränkung chemischer Stoffe (REACH) in Bezug auf krebserzeugende, erbgutverändernde oder fortpflanzungsgefährdende Stoffe:
Anhang XVII der Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 wird gemäß dem Anhang der vorliegenden Verordnung geändert. Es wurden neue Stoffe in den Anhang XVII aufgenommen.
Verordnung (EU) Nr. 2021/2045- ChemikalienÄnderungRegistrierung, Bewertung, Zulassung und Beschränkung chemischer Stoffe (REACH):
Die Einträge 4 bis 7 in der Tabelle in Anhang XIV der Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 wurden ersetzt. Es handelt sich um folgende Stoffe: DEHP, BBP, DBP und DIBP.
Empfehlung (EU) Nr. 2021/1749- GasversorgungNeuregelungThema dieser Empfehlung ist „Energieeffizienz an erster Stelle: von den Grundsätzen zur Praxis“. Diese beinhaltet Leitlinien und Beispiele zur Umsetzung bei der Entscheidungsfindung im Energiesektor und dar-über hinaus.
Beschluss (EU) Nr. 2021/2053 – Umweltmanagement / Öko-AuditNeuregelungDas branchenspezifische Referenzdokument für bewährte Umweltmanagementpraktiken, branchenspezifische Umweltleistungsindikatoren und Leistungsrichtwerte für die Herstellung von Metallerzeugnissen wurde neu verfasst.

Gesetzesänderungen Gesetzgebung des Bundes

RechtsgrundlageArtÄnderungsdetails
Bekanntmachung der Berechnungsverfahren für den Umgebungslärm nach § 5 Absatz 1 der Verordnung über die Lärmkartierung (34. BImSchV)
Lärm
MantelregelungFolgende Themen wurden neuverfasst:
– Berechnungsmethode für den Umgebungslärm von bodennahen Quellen (Straßen, Schienenwege, Industrie und Gewerbe)
– Berechnungsmethode für den Umgebungslärm von Flugplätzen
– Berechnungsmethode zur Ermittlung der Belastetenzahlen durch Umgebungslärm
– Datenbank für die Berechnungsmethode für den Umgebungslärm von bodennahen Quellen (Straßen, Schienenwege, Industrie und Gewerbe)
VwV WGK-Einstufung – WasserÄnderungBekanntmachung der bereits durch die oder auf Grund der Verwaltungsvorschrift wassergefährdende Stoffe eingestuften Stoffe, Stoffgruppen und Gemische gemäß § 66 Satz 1 der Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen. Es werden neue WG Stoffe gelistet sowie gegebenenfalls Änderungen der WGK von bereits gelisteten Stoffen vorgenommen.
BImSchV – Verordnung über kleine und mittlere Feuerungsanlagen
Immissionsschutz
ÄnderungIn § 14 Absatz 1 werden die Wörter „einer ab dem 22. März 2010 errichteten oder wesentlich geänderten Feuerungsanlage für feste Brennstoffe“ gestrichen. Der § 19 Ableitbedingungen für Abgase wurde überarbeitet und somit ergeben sich ab dem 31.12.2021 neue Bedingungen für die Ausführung eines Schornsteins.
TA-Luft – ImmissionsschutzNeufassungDie TA-Luft wurde in vielen Punkten novelliert, um EU-Recht umzusetzen (BVT-Schlussfolgerungen) und die Verwaltungsvorschrift an den Stand der Technik anzupassen und ist jetzt in Kraft getreten. Beispiels-weise wurden die Liste der organischen Stoffe Klasse I erweitert, die Regelungen der Geruchsimmissionsrichtlinie in die TA Luft aufgenommen und die Verpflichtung zur Energieeinsparung konkretisiert.

Gesetzesänderungen Gesetzgebung Hessen

RechtsgrundlageArtÄnderungsdetails
HAltBodSchG – Hessische Altlasten- und Bodenschutzge-setzÄnderungDer Abs. 5 des § 8 wird aufgehoben: Angaben zu Altlasten und schädlichen Bodenveränderungen sind zur nachrichtlichen Führung im Liegenschaftskataster der dafür zuständigen Behörde mitzuteilen. Die Verpflichtung nach Satz 1 entfällt, wenn die entsprechenden Inhalte des Bodeninformationssystems nach § 7 gemeinsam mit den Geobasisinformationen des Liegenschaftskatasters über öffentliche Telekommunikationsmittel für jedermann zugänglich präsentiert werden können.
HBKG – Hessische Brand- und KatastrophenschutzgesetzÄnderungDer Abs. 6 des § 60 wird aufgehoben: Das Land gewährt den Landkreisen und den kreisfreien Städten das kostenfreie Recht, Geobasisinformationen nach § 2 Abs. 1 Nr. 4 des Hessischen Vermessungs- und Geoinformationsgesetzes vom 6. September 2007 (GVBl. I S. 548), zuletzt geändert durch Gesetz vom 27. September 2012 (GVBl. S. 290), für die Wahrnehmung der Aufgaben der Katastrophenschutzstäbe nach § 30 und der Zentralen Leitstellen nach § 54 zu verwenden; eine Übertragung des Verwendungsrechts auf Dritte ist unzulässig.

Gesetzesänderungen Gesetzgebung Niedersachsen

RechtsgrundlageArtÄnderungsdetails
NBauO – Niedersächsischen BauordnungÄnderungDer Paragraph § 53 Abs. 3 Satz 2 wird gestrichen:
Bauvorlagen für eine nicht verfahrensfreie Errichtung, Änderung und Nutzungsänderung einer baulichen Anlage müssen von einer Entwurfsverfasserin oder einem Entwurfsverfasser erstellt sein, die oder der bauvorlageberechtigt ist. Bauvorlageberechtigt ist, wer „in die von der Architektenkammer Niedersachsen geführte Liste der Entwurfsverfasserinnen und Entwurfsverfasser der Fachrichtung Architektur eingetragen ist“, wird gestrichen.

Gesetzesänderungen Gesetzgebung NRW

RechtsgrundlageArtÄnderungsdetails
GIRL 2009 –Geruchsimmissions-Richtlinie 2009 – Feststellung und Beurteilung von GeruchsimmissionenAufhebungDie Geruchsimmissions-Richtlinie 2009 wurde aufgehoben.

Gesetzesänderungen Technische Regeln

RechtsgrundlageArtÄnderungsdetails
DGUV Information 209 – 023 „Lärm am Arbeitsplatz“NeufassungDie DGUV-Information informiert über die Lärmbekämpfung am Arbeitsplatz und ersetzt die DGUV Information 209 – 023 von 2013.
DGUV-Information 112 – 190 „Benutzung von Atemschutzgeräten“NeufassungDer Aufbau der DGUV Regel wurde grundlegend umgestellt. Die Themen wurden, soweit möglich, chronologisch entsprechend dem Auswahlprozess für ein geeignetes Atemschutzgerät angeordnet. Es werden Ablaufdiagramme verwendet, um Schritt für Schritt durch den Auswahlprozess zu einem geeigneten Gerät zu führen.
DGUV-Information 201-012„Emissionsarme Verfahren nach TRGS 519 für Tätigkeiten an asbesthaltigen Materialien“NeufassungDie größte Änderung besteht darin, das Anerkennungsverfahren transparent zu beschreiben, so dass An-tragstellende einsehen können, welche Kriterien zur Anerkennung eines emissionsarmen Verfahrens angelegt werden. Darüber hinaus werden die Verfahren in Zukunft zeitlich befristet anerkannt und es wird die Möglichkeit geschaffen, Verfahren zurückzuziehen, die z.B. nicht mehr dem geltenden Recht entsprechen.
TRAS 110NeuverfassungSicherheitstechnische Anforderungen an Ammoniak-Kälteanlagen – Bekanntmachung einer sicherheits-technischen Regel der Kommission für Anlagensicherheit.
Bekanntmachung von Technischen Regeln: ASR V3a.2 „Barrierefreie Gestaltung von Arbeitsstätten“ÄnderungIm Abschnitt 3.1 werden folgende zwei Sätze angefügt: Behinderungen können z.B. sein: eine Gehbehinderung, eine Lähmung, die die Benutzung einer Gehhilfe oder eines Rollstuhls erforderlich macht, Kleinwüchsigkeit oder eine starke Seheinschränkung, die sich mit üblichen Sehhilfen wie Brillen bzw. Kontakt-linsen nicht oder nur unzureichend kompensieren lässt. Zu Behinderungen zählen z.B. auch Schwerhörigkeit oder erhebliche Krafteinbußen durch Muskelerkrankungen.
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