Gesetzesänderungen 07/2024 bis 09/2024
Folgende Gesetzesänderungen gab es im 3. Quartal 2024:
Gesetzesänderungen der EU-Gesetzgebung
Rechtsgrundlage | Art | Änderungsdetails |
Richtlinie (EU) 2024/1785 – Abfall | Änderung | Änderung der Richtlinie 2010/75/EG und der Richtlinie 1999/31/EG – Änderungen finden sich im Titel der Richtlinie 2010/75/EG sowie in mehreren Artikeln und den Anhängen. Zudem wird der Artikel 1 Abs. 2 der Richtlinie 1999/31/EG gestrichen. Die Änderung trat am 04.08.2024 in Kraft. |
Verordnung (EU) 2024/2571 – Abfall | Neuregelung | Ergänzung der Verordnung (EU) 2024/1157 – die Bescheinigung über den Abschluss eines nachfolgenden vorläufigen oder nicht vorläufigen Verwertungs- bzw. Beseitigungsverfahren gemäß Art. 15 Abs. 5 der Verordnung (EU) 2024/1157 ist im Anhang I der vorliegenden Verordnung enthalten. Der Anhang II der vorliegenden Verordnung beinhaltet spezifische Anweisungen für das Ausfüllen der Bescheinigungen gemäß Anhang I. Die Neuregelung wurde am 27.09.2024 veröffentlicht und tritt am 17.10.2024 in Kraft. |
Durchführungsbeschluss (EU) 2024/1944 – Bau- und Planungsrecht | Änderung | Änderung des Durchführungsbeschlusses (EU) 2019/450 – Änderungen finden sich im Anhang des Durchführungsbeschlusses (EU) 2019/450. Es werden neue Referenznummern eingefügt. Die Änderung trat am 11.07.2024 in Kraft. |
Berichtigung der Durchführungsverordnung (EU) 2024/1435 – Betriebssicherheit | Berichtigung | Berichtigung der Durchführungsverordnung (EU) 2024/1435 – Berichtigung des Erwägungsgrundes 6 und Hinzufügen des Erwägungsgrund 7 Die Berichtigung trat am 25.07.2024 in Kraft. |
Empfehlung (EU) 2024/2002 – Energieeinsparung | Neuregelung | Neuregelung zu den Leitlinien für die Auslegung von Artikel 11 der Richtlinie (EU) 2023/1791 Die Neuregelung trat am 27.07.2024 in Kraft. |
Empfehlung (EU) 2024/2143 – Energieeinsparung | Neuregelung | Neuregelung bezüglich der Leitlinien für die Auslegung von Artikel 3 der Richtlinie (EU) 2023/1791 Die Neuregelung trat am 10.08.2024 in Kraft. |
Verordnung (EU) 2024/1834 – Energieeinsparung | Änderung/ Neuerung | Änderung bzw. Neuerung der Richtlinie 2009/125/EG im Hinblick auf Ökodesign-Anforderungen an Ventilatoren, die von Motoren mit einer elektrischen Eingangsleistung zwischen 125 W und 500 kW angetrieben werden, dar. Aufhebung der Verordnung (EU) Nr. 327/2011 mit der Wirkung vom 24.07.2026 – die Anhänge I bis III gelten weiterhin bis 24.07.2037 Die Änderung/ Neuerung trat am 24.07.2024 in Kraft. Die Artikel 6 und 9 Abs. 2 der Verordnung (EU) 2024/1834 sind bereits seit dem 24.07.2024 gültig. |
Verordnung (EU) 2024/1781 – Energienutzung | Änderung/ Neuerung | Neuerung der Richtlinie (EU) 2020/1828 und der Verordnung (EU) 2023/1542 bezüglich der Schaffung eines Rahmens für die Festlegung von Ökodesign-Anforderungen für nachhaltige Produkte und Änderung– Änderungen der Richtlinie (EU) 2020/1828 finden sich deren Anhang I Nr. 27 und Änderungen der Verordnung (EU) 2023/1542 sind in Art. 77 dieser Verordnung vorhanden. Aufhebung der Richtlinie 2009/125/EG mit Wirkung zum 13.07.2024 Die Änderung/ Neuerung trat am 18.07.2024 in Kraft. |
Verordnung (EU) 2024/1991 – Naturschutz | Änderung/ Neuerung | Neuerung der Verordnung (EU) 2022/869 über die Wiederherstellung der Natur und Änderung – Änderungen finden sich in Art. 7 Abs. 8 Unterabsatz 1. Die Änderung/ Neuerung trat am 18.08.2024 in Kraft. |
Verordnung (EU) 2024/2462 – Chemikalien | Änderung | Änderung des Anhang XVII der Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 hinsichtlich Undecafluorhexansäure (PFHxA), ihrer Salze und PFHxA-verwandter Stoffe Die Änderung wurde am 20.09.2024 veröffentlicht und tritt am 10.10.2024 in Kraft. |
Delegierte Verordnung (EU) 2024/2555 – Chemikalien | Änderung | Änderung der Verordnung (EU) 2019/1021 in Bezug auf Hexabromcyclododecan – der Anhang I Teil A der Verordnung (EU) 2019/1021 wird durch den Anhang der vorliegenden Verordnung ersetzt Die Änderung wurde am 27.09.2024 veröffentlicht und tritt am 17.10.2024 in Kraft. |
Delegierte Verordnung (EU) 2024/2564 – Chemikalien | Änderung | Änderung der Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 hinsichtlich der harmonisierten Einstufung und Kennzeichnung bestimmter Stoffe – Änderungen finden sich in Anhang VI der Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 Die Änderung wurde am 30.09.2024 veröffentlicht und tritt am 20.10.2024 in Kraft. |
Beschluss (EU) 2024/2543 – Gefahrgut/Transport | Neuregelung | Neuregelungen zu den Änderungen der Anlagen zum Übereinkommen über die internationale Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße (ADR) und der dem Übereinkommen über die internationale Beförderung gefährlicher Güter auf Binnenwasserstraßen (ADN). Die im Namen der Union zu vertretende Standpunkte diesbezüglich sind im Anhang des Beschlusses zu finden. Die Neuregelung wurde am 30.09.2024 veröffentlicht und tritt am 01.10.2024 in Kraft. |
Durchführungsbeschluss (EU) 2024/2408 – Gerätesicherheit | Änderung | Änderung des Durchführungsbeschlusses (EU) 2023/1586 hinsichtlich harmonisierter Normen für Hubtische, Erdbaumaschinen, Krane und kraftbetätigte Türen – Änderungen finden sich in Anhang I des Durchführungsbeschlusses (EU) 2023/1586. Die Änderung trat am 16.09.2024 in Kraft. |
Durchführungsverordnung (EU) 2024/2473 – Immissionsschutz | Neufassung | Neufassung der Durchführungsbestimmungen zur Verordnung (EU) 2024/573 hinsichtlich der Registrierung im F-Gas-Portal beinhaltet. Gleichzeitig wird die Durchführungsverordnung (EU) 2019/661 aufgehoben. Die Neufassung wurde am 20.09.2024 veröffentlicht und tritt am 10.10.2024 in Kraft. |
Durchführungsverordnung (EU) 2024/2174 – Immissionsschutz | Änderung/ Neuerung | Änderung bzw. Neuerung der Durchführungsbestimmungen zur Verordnung (EU) 2024/573 hinsichtlich der Kennzeichnungen von bestimmten Erzeugnissen und Einrichtungen, die fluorierte Treibhausgase enthalten. Gleichzeitig wird die Durchführungsverordnung (EU) 2015/2068 aufgehoben. Die Änderung/ Neuerung trat am 23.09.2024 in Kraft. |
Durchführungsverordnung (EU) 2024/2195 – Immissionsschutz | Neufassung | Neufassung zur Festlegung der Form der Übermittlung der Berichte über Angaben gemäß Art. 26 der Verordnung (EU) 2024/573 über fluorierte Treibhausgase. Gleichzeitig wird die Durchführungsverordnung (EU) Nr. 1191/2014 aufgehoben. Die Neufassung trat am 25.09.2024 in Kraft. |
Gesetzgebung des Bundes
Rechtsgrundlage | Art | Änderungsdetails |
Oberflächenbehandlungs-VwV – Chemikalien | Neuregelung | Neuregelung für Anlagen zur Oberflächenbehandlung unter Verwendung organischer Lösungsmittel und der Konservierung von Holz und Holzerzeugnissen mit Chemikalien – Sie gilt für Anlagen der Nr. 5.1 sowie für Anlagen der Nr. 5.3 des Anhang 1 der 4. BImSchV und beinhaltet ergänzend zu den jeweiligen Anforderungen der TA Luft 2021 zusätzliche Anforderungen in Bezug auf die Reinhaltung der Luft. Die Neuregelung trat am 06.08.2024 in Kraft. |
Allgemeinverfügung 09/2024 – Wasser | Änderung | Änderung der Allgemeinverfügungen zur Einstufung von Stoffen gemäß § 6 Abs. 4 Satz 1 der Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen Die Änderung trat am 31.08.2024 in Kraft. |
Bekanntmachung VwV WGK-Einstufung – Wasser | Änderung | Aktualisierung der Gesamtliste der bereits am 01.08.2017 durch die oder auf Grund der Verwaltungsvorschrift wassergefährdende Stoffe eingestuften Stoffe, Stoffgruppen oder Gemische gemäß § 66 Satz 1 der Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen. Die Änderung trat am 31.08.2024 in Kraft. |
Bundes-Klimaschutzgesetz – Immissionsschutz | Änderung | Änderung des Bundes-Klimaschutzgesetzes vom 12.12.2019 – Änderungen finden sich in der Inhaltsübersicht sowie in mehreren Paragraphen, wobei einige Paragraphen neu eingefügt werden. Weiterhin werden die Anlagen 1 und 3 geändert. Die bisherige Anlage 2 wird zur Anlage 2a. Die Änderung trat am 17.07.2024 in Kraft. |
Gesetz zur Verbesserung des Klimaschutzes beim Immissionsschutz, zur Beschleunigung immissionsschutzrechtlicher Genehmigungsverfahren und zur Umsetzung von EU-Recht – Immissionsschutz | Änderung | Änderung folgender Gesetze im Rahmen des vorliegendes Gesetzes: Artikel 1 – Bundes-Immissionsschutzgesetz – Änderung der Inhaltsübersicht – Änderung mehrerer Paragraphen – Änderung der Überschrift des Fünften Teils des Bundes-Immissionsschutzgesetzes Artikel 2 – Industriekläranlagen-Zulassungs- und Überwachungsverordnung – Änderung des § 9 Abs. 4 Artikel 3 – Deponieverordnung – Änderung des § 22a sowie des Anhang 1 Nr. 2.1 Satz 20 Artikel 4 – Verordnung über das Genehmigungsverfahren (9. BImSchV) – Änderung der Inhaltsübersicht – Änderung der Überschrift des Ersten Abschnitts des Ersten Teils der 9. BImSchV§ – 2b wird neu eingefügt – Änderung weiterer Paragraphen Artikel 5 – Bundesnaturschutzgesetz – Streichung des § 45c Artikel 6 – LNG-Beschleunigungsgesetzes – Änderung des § 5 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 Artikel 7 – Störfall-Verordnung (12. BImSchV) – Änderung des § 18 Die Änderungen traten am 09.07.2024 in Kraft. |
Muster-Verwaltungsvorschrift Technische Baubestimmung 2024/1 – Bau- und Planungsrecht | Neufassung | Neufassung der Muster-Verwaltungsvorschrift Technische Baubestimmungen 2024/1 Die Neufassung trat am 29.08.2024 in Kraft. |
Bekanntmachung Gegenzeichnung der Multiliteralen Sondervereinbarung RID 2/2024 – Gefahrgut/Transport | Änderung | Änderung der Multiliteralen Sondervereinbarung RID 2/2024 nach Abschnitt 1.5.1 RID über die Kennzeichnung von Flaschen, die keine UN-Flaschen sind und in denen Acetylen, gelöst der UN-Nummer 1001 oder Acetylen, lösungsmittelfrei der UN-Nummer 3374 befördert wird – Abweichend von den Vorschriften des Unterabschnitts 1.6.2.19 RID dürfen Acetylen-Flaschen, die keine UN-Flaschen sind, vor dem 01.07.2023 gebaut wurden und nicht nach den Vorschriften des ab 01.012023 anwendbaren Absatzes 6.2.2.7.3 k) oder l) gekennzeichnet sind, weiterverwendet werden. Die Änderung trat am 16.08.2024 in Kraft und gilt bis zum 01.01.2027. |
Einstufung Boden-Bauschutt-Gemische LAGA – Abfall | Neuregelung | Neuregelung zur Einstufung von Boden-Bauschutt-Gemischen (LAGA – Forum Abfallbeseitigung) – Im Baubereich fallen regelmäßig Gemische aus Boden, Bauschutt und ggf. nicht mineralischen Anteilen an, für die die Abfallverzeichnis-Verordnung (AVV) keine eigenen Abfallschlüssel vorsieht. Grundsätzlich gilt aufgrund der Getrenntsammlungspflichten gem. § 9 KrWG sowie der Gewerbeabfallverordnung und Ersatzbaustoffverordnung, dass derartige Gemische nicht mehr zur Entsorgung anfallen sollten. Beim Rückbau von Bauwerken ist darauf zu achten, dass Materialien möglichst sortenrein zurückgebaut und entsprechenden Abfallarten aus Kapitel 17 AVV zugeordnet werden. Ist ein sortenreiner Rückbau nicht möglich, ist darauf zu achten, dass eine Aufbereitung vor Ort unter Gewinnung sortenreiner Fraktionen möglich ist. In der Praxis fallen regelmäßig Gemische aus Boden und Bauschutt oder weiteren mineralischen Fremdbestandteile, wie Schlacken, an. Auch hier ist zunächst zu prüfen, ob eine Trennung vor Ort technisch möglich ist. Ist dies in begründeten Einzelfällen nicht möglich, wird für die Einstufung derartiger Gemische im Zuge eines einheitlichen Vollzuges eine Vorgehensweise vorgeschlagen, welche im LAGA – Forum Abfallbeseitigung veröffentlicht wurde. Die Neuregelung trat am 09.08.2024 in Kraft. |
Grundsätze zum Umgang mit teerhaltigem Straßenaufbruch – Abfall | Neuregelung | Die neu veröffentlichten Grundsätze zum Umgang mit teerhaltigem Straßenaufbruch soll die umweltfachlichen Anforderungen zur Bewertung, zum Umgang und für die Entsorgung zusammenfassend aufzeigen, um so dazu beizutragen, die Grundsätze der Kreislaufwirtschaft einheitlich umzusetzen. Es dient insbesondere dazu, bei der Bewirtschaftung dieses Abfallstroms den Vorrang der thermischen Behandlung zu unterstützen. Die Neuregelung trat am 22.08.2024 in Kraft. |
Musterbauordnung – Bau- und Planungsrecht | Änderung | Änderung der Musterbauordnung – Änderungen finden sich in mehreren Paragraphen sowie in den Leitlinien zu Ausbildungsinhalten (Anlage 1). Die Änderung trat am 03.07.2024 in Kraft. |
Muster-Feuerungsverordnung – Bau- und Planungsrecht | Neufassung | Neufassung der Muster-Feuerungsverordnung, die Regelungen zur Aufstellung und Betrieb von Feuerungsanlagen enthält (z. B. Feuerstätten oder Blockheizkraftwerke in Gebäuden). Die Verordnung gilt auch für Anlagen zur Abführung der Ab- oder Verbrennungsgase und Brennstoffversorgungsanlagen in Gebäuden. Die Neufassung trat am 03.09.2024 in Kraft. |
Verwaltungsvorschrift Technische Baubestimmungen – Bau- und Planungsrecht | Neufassung | Neufassung der Verwaltungsvorschrift Technische Baubestimmungen Die Neufassung trat am 29.08.2024 in Kraft. |
Gesetzgebung Niedersachsen
Rechtsgrundlage | Art | Änderungsdetails |
Verordnung zur Änderung der Verordnung über Zuständigkeiten auf dem Gebiet Kreislaufwirtschaft, Abfallrecht und Bodenschutzrecht – Abfall | Änderung | Änderung der Verordnung über Zuständigkeiten auf dem Gebiet Kreislaufwirtschaft, Abfallrecht und Bodenschutzrecht – Änderungen finden sich in § 4 Die Änderung trat am 11.07.2024 in Kraft. |
Niedersächsische Bauordnung – Bau- und Planungsrecht | Änderung | Anpassung der Niedersächsischen Bauordnung – Änderungen finden sich in mehreren Paragraphen sowie im Anhang zu § 60 Abs. 1. Zudem werden einige Paragraphen gestrichen bzw. neu hinzugefügt. Die Änderung trat am 01.07.2024 in Kraft. |
Gesetzgebung NRW
Rechtsgrundlage | Art | Änderungsdetails |
Hochwasserschutz Abwasseranlagen – Wasser | Neuregelung | Die Erstellung eines „Konzeptes zum Schutz der Abwasseranlagen vor Hochwasser und Starkregen (Schutzkonzept)“ mit der Vorhaltung von beispielsweise Maschinen, Geräten sowie Einrichtungs- und Schutzgegenständen stellt die Grundlage für einen zeitlich möglichst langen funktionalen Betrieb der Abwasseranlage im Hochwasserfall dar. Sofern ein Hochwasserereignis droht, Anlagen oder Anlagenteile zu überfluten, sind Maßnahmen aus dem vorbereiteten Krisenmanagement unverzüglich einzuleiten, um Gefährdungen für Mensch und Umwelt möglichst gering zu halten und eine Wiederinbetriebnahme der Abwasseranlagen kurzfristig gewährleisten zu können. Konkrete Regelungen zum Krisenmanagement werden mit diesem Erlass nicht getroffen. Die Neuregelung trat am 05.07.2024 in Kraft und tritt mit Wirkung vom 31.12.2029 wieder außer Kraft. |
Technische Regeln
Rechtsgrundlage | Art | Änderungsdetails |
Bekanntmachung von Technischen Regeln TRGS 401 – Technische Regeln | Änderung | Änderung der TRGS 401 „Gefährdung durch Hautkontakt Ermittlung – Beurteilung – Maßnahmen“ – Änderungen finden sich in den Abschnitten 2, 3.3.6 sowie in der Tabelle in Anhang 1 Die Änderung wurde am 19.09.2024 veröffentlicht. Das Datum des Inkrafttretens der Änderung wurde noch nicht bekannt gegeben. |
Bekanntmachung zur TRGS 430 – Technische Regeln | Neufassung | Neufassung der TRGS 430 „Isocyanate – Gefährdungsbeurteilung und Schutzmaßnahmen“ – Sie beschreibt Grundlagen für die Gefährdungsbeurteilung und die daraus abgeleiteten Schutzmaßnahmen für Beschäftigte an Arbeitsplätzen, an denen Isocyanate auftreten. Zudem wird ein abgestuftes Verfahren zur Ermittlung und Bewertung der Exposition vorgestellt und ist bei allen Tätigkeiten mit Isocyanaten anzuwenden (z.B. bei der Herstellung von PUR, PU), Anwendung isocyanathaltiger Klebstoffe, Lacke, Freisetzung von Isocyanaten durch Pyrolyse). Die Bekanntmachung trat am 30.07.2024 in Kraft. |
ASR A6 – Bildschirmarbeit | Neuregelung | Neuregelung der ASR A6 (Konkretisierung der in der ArbStättV genannten Anforderungen und Maßnahmen zur Gestaltung von Bildschirmarbeitsplätzen und Bildschirmgeräten) Die Neuregelung trat am 02.07.2024 in Kraft. |
DGUV Information 206-057 – Arbeitsschutz | Neuregelung | Neuregelung der DGUV-Information 206-057 – Der Fokus liegt auf einer systematischen Zielentwicklung im Bereich „Gesundheit bei der Arbeit“. Die methodischen Hinweise und Vorgehensweisen lassen sich auch auf andere Themenfelder im Betrieb übertragen (z. B. Sicherheit, Umwelt, Qualität). Sie ergänzt damit das im DGUV Grundsatz 306-002 „Präventionsfeld ‚Gesundheit bei der Arbeit‘ – Positionierung und Qualitätskriterien“ empfohlene Vorgehen (vgl. Abb. 1) der Träger der DGUV. Die Neuregelung trat am 01.08.2024 in Kraft. |
FBPSA-017 – FB Aktuell | Neuregelung | Neuregelung der FBPSA-017 – Überblick über Anschlageinrichtungen und Anschlagmöglichkeiten zum Anschlagen von PSA gegen Absturz und zeigt auf, was beim Inverkehrbringen, der Montage und der Prüfung zu beachten ist. Die Neuregelung trat am 01.07.2024 in Kraft. |
DGUV Information 250-109 – Information | Neufassung | Neufassung der DGUV-Information 250-109 – wendet sich an Betriebsärztinnen und Betriebsärzte, die einen Einstieg und praktische Hilfen für die Themen Betriebliches Eingliederungsmanagement und Wiedereingliederung kranker Beschäftigter im Betrieb suchen, um aktiv diesen Prozess zu begleiten. Er bietet Hilfen für die Etablierung eines betrieblichen Eingliederungsmanagements, Hinweise für die praktische Umsetzung vorrangig in kleinen und mittleren Unternehmen und im Anhang weiterführende Informationen. Die Neufassung trat am 01.07.2024 in Kraft. |
Merkblatt R 002 – Information | Neufassung | Neufassung des Merkblattes R 002 – beinhaltet Schutzkonzepte verfahrenstechnischer Anlagen, die im Sinne der Betriebssicherheitsverordnung als Arbeitsmittel gelten und demnach für deren Betrieb bestimmte Anforderungen erfüllt werden müssen. Die Neufassung trat am 01.07.2024 in Kraft. |
BGI 746 / DGUV Information 209-049 – Information | Aufhebung | Aufhebung der DGUV-Information 209-049 – Information enthielt Hinweise zum Umgang mit thoriumoxidhaltigen Wolframelektroden beim Wolframinertgasschweißen. Sie wurde mit Wirkung vom 01.08.2024 aufgehoben. |
BGI 549 / DGUV Information 209-006 – Information | Aufhebung | Aufhebung der DGUV-Information 209-006 – enthielt wesentliche Gefährdungen und ihre Folgen für den Gießereiarbeiter sowie Vorstellung von Sicherheitsmaßnahmen und Verhaltensweisen. Sie wurde mit Wirkung vom 01.08.2024 aufgehoben. |
DGUV Information 208-061 – Information | Neufassung | Neufassung der DGUV-Information 208-061 – enthält Festlegungen und Empfehlungen, um den sicheren Betrieb von Lagereinrichtungen und Ladungsträgern zu ermöglichen. Die Neufassung trat am 01.07.2024 in Kraft. |
DGUV Information 209-001 – Information | Neufassung | Neufassung der DGUV-Information 209-001 – enthält Hinweise und Tipps zur Beschaffung, Anregungen zum ergonomischen Einsatz, Erläuterungen zur bestimmungsgemäßen Verwendung und zur Instandhaltung von Handwerkzeugen. Außerdem werden Arbeitshilfen/Arbeitsmittel beschrieben, die in Kombination mit Handwerkzeugen genutzt werden und die Arbeit sicherer und ergonomischer gestalten. Die Neufassung trat am 01.09.2024 in Kraft. |
DGUV Information 212-621 – Information | Neufassung | Neufassung der DGUV-Information 212-621 – fasst die wichtigsten Fakten zum Thema Gehörschutz zusammen und richtet sich vor allem an Personen, die Lärmpegeln ab 85 dB(A) ausgesetzt sind. Die Neufassung trat am 01.09.2024 in Kraft. |
DGUV Empfehlung für arbeitsmedizinische Beratungen und Untersuchungen (externer Verweis) – Prävention | Neuregelung | Neuregelung der DGUV-Information für arbeitsmedizinische Beratung und Untersuchungen – richtet sich an Betriebsärzten und Betriebsärztinnen. Ihnen werden wichtige Informationen zu in der Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge (ArbMedVV) beschriebenen Vorsorgeanlässen gegeben. Zudem sind entsprechende Rechtsgrundlagen zur Eignungsbeurteilung enthalten. Die Neuregelung trat am 01.09.2024 in Kraft. |
DGUV Regel 121-194 – Regeln | Neufassung | Neufassung der DGUV-Regel 121-194 – findet Anwendung auf die Auswahl und die Benutzung von Gehörschützern; sie gilt für Unternehmen, soweit Beschäftigte Lärm ausgesetzt sind. Die Neufassung trat am 01.09.2024 in Kraft. |
BGR 500 / DGUV Regel 100-500 – Regeln | Änderung | Änderung der DGUV-Regel 100-500 – findet Anwendung auf das Betreiben von bzw. das Arbeiten an / mit Arbeitsmitteln, welche in Anhang 2 dieser Regel aufgeführt werden. Durch die Änderung wurde das Kapitel 2.11 und 2.22 zurückgezogen. Die Änderung trat am 17.07.2024 in Kraft. Zudem wurden die Kapitel 2.5, 2.19, 2.28 und 2.29 zurückgezogen. Diese Änderung trat am 01.08.2024 in Kraft. |
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