Gesetzesänderungen 07/2021 bis 09/2021
Folgende Gesetzesänderungen gab es im 3. Quartal 2021:
Gesetzesänderungen EU-Gesetzgebung
Rechtsgrundlage | Art | Änderungsdetails |
Verordnung (EU) Nr. 2021/979 – Chemikalien | Änderung | Die Anhänge VII bis XI der REACH-Verordnung (Nr. 1907/2006) zur Registrierung, Bewertung, Zulassung und Beschränkung chemischer Stoffe werden geändert: Die einführenden Texte und einige Bestimmungen werden präzisiert |
Verordnung (EU) Nr. 2021/1297 – Chemikalien | Änderung | Der Anhang XVII der REACH-Verordnung wird geändert: Perfluorierte Carbonsäuren mit 9 bis 14 Kohlenstoffatomen in der Kette (C9-C14-PFCA), ihre Salze und C9-C14-PFCA-verwandte Stoffe dürfen ab dem 25. Februar 2023 nicht mehr als Stoffe selbst hergestellt oder in Verkehr gebracht werden. |
Beschluss (EU) Nr. 2021/1201 – Gerätesicherheit | Änderung | Der Beschluss (EU) Nr. 2020/668 wird geändert: Harmonisierte Normen für persönliche Schutzausrüstungen werden in Bezug auf Gehörschützer geändert. |
Verordnung (EU) Nr. 2021/1119 – Klimaschutz | Neuregelung | Das „Europäische Klimagesetz“ wurde beschlossen: • Es soll der Rahmen für die unumkehrbare, schrittweise Senkung der anthropogenen Emissionen von Treibhausgasen bis zur Klimaneutralität im Jahr 2050 geschaffen werden. • Dazu wird auch die Senkung der Nettotreibhausgasemissionen um mindestens 55 % gegenüber dem Stand von 1990) als Klimazwischenziel festgelegt • Die EU-Kommission und die Mitgliedsstaaten sollen Strategien und Pläne für die Anpassung an den Klimawandel ausarbeiten |
Richtlinie (EU) Nr. 2021/1226 – Lärm | Änderung | Anhang II der Richtlinie 2002/49/EG (Umgebungslärmrichtlinie) wird an den technischen und wissenschaftlichen Fortschritt angepasst: Die Berechnung der Lärmausbreitung wurde überarbeitet. |
Gesetzesänderungen Gesetzgebung des Bundes
Rechtsgrundlage | Art | Änderungsdetails |
Verordnung zur Einführung einer Ersatzbaustoffverordnung, zur Neufassung der Bundes-Bodenschutz- und Altlastenverordnung und zur Änderung der Deponieverordnung und der Gewerbeabfallverordnung | Mantelregelung | • Ziele der Mantelregelung sind es, die bestmögliche Verwertung von mineralischen Abfällen zu gewährleisten und die dabei zu beachtenden Anforderungen an den Schutz des Bodens und des Grundwassers zu konkretisieren und anzupassen. • Dazu werden die im Titel genannten Verordnungen eingeführt bzw. überarbeitet. Diese treten erst 2023 in Kraft. • Die neue Ersatzbaustoffverordnung regelt u.a. die Anforderungen an den Einbau mineralischer Ersatzbaustoffe in technische Bauwerke und Anforderungen an das Inverkehrbringen von mineralischen Ersatzbaustoffen. |
Gesetz zur Anpassung des Produktsicherheitsgesetzes und zur Neuordnung des Rechts der überwachungsbedürftigen Anlagen | Mantelregelung | • Das Produktsicherheitsgesetz wird an die EU-Verordnung Nr. 2019/1020 und an das Marktüberwachungsgesetz angepasst. • Außerdem wird ein neues Gesetz über überwachungsbedürftige Anlagen (ÜAnlG) erlassen, das die Pflichten der Betreiber definiert und die Überwachung durch zugelassene Überwachungsstellen regelt. • Die Betriebssicherheitsverordnung und einige weitere Gesetze und Verordnungen werden an das neue Gesetz zu überwachungsbedürftigen Anlagen angepasst. |
Erstes Gesetz zur Änderung des Bundes-Klimaschutzgesetzes | Änderung | Das Bundesverfassungsgericht hatte entschieden, dass die Treibhausgas-Minderungsziele des Bundes-Klimaschutzgesetzes nicht ausreichen bzw. zu weit in der Zukunft liegen. Deshalb werden nun schon kurzfristigere Ziele festgelegt: Es werden neue Jahres-Emissionsmengen für 2023 – 2030 für die einzelnen Sektoren festgelegt, um bis zum Jahr 2030 eine Minderung der Treibhausgas-Emissionen um 65 % im Vergleich zu 1990 zu erreichen. |
Erste Allgemeine Verwaltungsvorschrift zum Bundes-Immissionsschutzgesetz: Technische Anleitung zur Reinhaltung der Luft | Neufassung | Die TA Luft wurde in vielen Punkten novelliert, um EU-Recht umzusetzen (BVT-Schlussfolgerungen) und die Verwaltungsvorschrift an den Stand der Technik anzupassen. Beispielsweise wurden die Liste der organischen Stoffe Klasse I erweitert, die Regelungen der Geruchsimmissionsrichtlinie in die TA Luft aufgenommen und die Verpflichtung zur Energieeinsparung konkretisiert. |
Gesetzesänderungen Gesetzgebung Hessen
Rechtsgrundlage | Art | Änderungsdetails |
Zweite Verordnung zur Änderung der Ausführungsverordnung zum Baugesetzbuch | Änderung | Bodenrichtwerte und zugehörige Metadaten werden in Zukunft zum automatisierten Abruf bereitgestellt und dürfen für die kommerzielle und nicht kommerzielle Nutzung verarbeitet werden |
Verwaltungsvorschrift zur Erfassung, Bewertung und Sanierung von Grundwasserverunreinigungen | Neufassung | Die Anlage 1 mit Geringfügigkeitsschwellenwerten für örtlich begrenzte Grundwasserverunreinigungen und die Anlage 2 mit anzuwendenden Analyseverfahren wurden überarbeitet |
Gesetzesänderungen Gesetzgebung Niedersachsen
Rechtsgrundlage | Art | Änderungsdetails |
Verwaltungsvorschrift Technische Baubestimmungen – VV TB | Neufassung | Die VV TB wurde an den aktuellen Stand der Technik angepasst. |
Gesetzesänderungen Gesetzgebung NRW
Rechtsgrundlage | Art | Änderungsdetails |
Gesetz zur Änderung der Landesbauordnung 2018 | Änderung | Die Landesbauordnung von 2018 wurde in vielen Punkten konkretisiert und überarbeitet, z.B. § 7 zu Abstandsflächen und § 48 zu Stellplätzen. Die Regelungen zur Behandlung des Bauantrags wurden überarbeitet, um das Bauantrags-Verfahren zu beschleunigen. |
Verwaltungsvorschrift technische Baubestimmungen – VV TB NRW | Neufassung | Die VV TB dient der Konkretisierung der Bauordnung und wurde ebenfalls überarbeitet. Die Musterverwaltungsvorschrift des Deutschen Instituts für Bautechnik gilt ab sofort als VV TB, soweit nichts anderes geregelt ist. |
Gesetzesänderungen Technische Regeln
Rechtsgrundlage | Art | Änderungsdetails |
DGUV Information 212 – 016 „Warnkleidung“ | Änderung | Die DGUV-Information informiert über die Auswahl und Verwendung von Warnkleidung, die der Norm DIN EN ISO 20471 entspricht und wurde überarbeitet (früher: BGI/GUV-I 8591) |
DGUV-Information 213-716 „Galvanotechnik und Eloxieren – Empfehlungen Gefährdungsermittlung der Unfallversicherungsträger nach der Gefahrstoffverordnung“ | Neufassung | Die DGUV-Information enthält Hinweise zu den erforderlichen Schutzmaßnahmen bei verschiedenen Vor-behandlungs- und Beschichtungsverfahren sowie bei der Nachbehandlung und Verfahrenstechnik in der Galvanik und dient als Hilfestellung bei der Erstellung von Gefährdungsbeurteilungen nach der Gefahrstoffverordnung (früher: BGI 790-16) |
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