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Gesetzesänderungen 04/2024 bis 06/2024

Gesetzesänderungen 04/2024 bis 06/2024

Folgende Gesetzesänderungen gab es im 2. Quartal 2024:

Gesetzesänderungen der EU-Gesetzgebung

RechtsgrundlageArtÄnderungsdetails
Verordnung (EU) 2024/1157 – AbfallÄnderung/ NeuDie Verordnung (EU) 2024/1157 – die Abfall-Verbringungsverordnung – handelt über die Verbringung von Abfällen. Sie stellt eine Änderung bzw. Neuerung der Verordnungen (EU) Nr. 1257/2013 und (EU) 2020/1056 dar. Gleichzeitig wird die Verordnung (EG) Nr. 1013/2006 aufgehoben. Genauere Regelungen bzgl. der Aufhebung der Verordnung (EG) Nr. 1013/2006 finden sich in Artikel 85 der Verordnung (EU) 2024/1157. Die Verordnung (EG) Nr. 1418/2007 der Kommission wird dabei mit Wirkung zum 21.05.2027 aufgehoben.   Die Verordnung (EU) 2024/1157 ist ab dem 21.05.2026 gültig. Für einige Bestimmungen gelten jedoch die folgenden Zeitpunkte für den jeweiligen Geltungsbeginn: Artikel 83 Nummern 4, 5 und 6 gelten ab dem 20.08.2020;Artikel 2 Absatz 2 Buchstabe i, Artikel 7 Absatz 10, Artikel 11 Absatz 5, Artikel 14 Absatz 3, Artikel 15 Absatz 6, Artikel 18 Absatz 15, Artikel 27 Absätze 2 und 5, Artikel 29 Absätze 3 und 6, Artikel 31, die Artikel 41 bis 43, Artikel 45, Artikel 51 Absatz 7, Artikel 61 Absatz 7, Artikel 66, die Artikel 79 bis 82 sowie Artikel 83 Nummern 1 bis 3 gelten ab dem 20.05.2024;Artikel 39 Ziffer 1 Buchstabe d gilt ab dem 21.11.2026;Artikel 38 Absatz 2 Buchstabe b, Artikel 40, Artikel 44 Absatz 2 Buchstabe a und die Artikel 46 und 47 gelten ab dem 21.05.2027, mit Ausnahme von Artikel 40 Absatz 3 Buchstabe b, der ab dem 21.05.2026 gilt undArtikel 73 gilt ab dem 01.01.2026.
Verordnung (EU) 2024/1252 – AbfallÄnderung/ NeuDie Verordnung (EU) 2024/1252 stellt eine Änderung bzw. Neuerung zur Schaffung eines Rahmes zur Gewährleistung einer sicheren und nachhaltigen Versorgung mit kritischen Rohstoffen dar. Gleichzeitig werden die Verordnungen (EU) Nr. 168/2013, (EU) 2018/858, (EU) 2018/1724 und (EU) 2019/1020 geändert: VO (EU) Nr. 168/2013: Einfügen eines neuen Eintrags in Abschnitt C1 der Tabelle in Anhang II der VerordnungVO (EU) Nr. 2018/858: Anfügen des Abschnitts G „Umweltverträglichkeit und Emissionen“ in Tabelle in Anhang II Teil I der VerordnungVO (EU) Nr. 2018/1724: Anfügen einer Spalte in Anhang I der Verordnung, Einfügen einer Zeile in Anhang II der Verordnung und Anfügen einer neuen Nummer in Anhang III der VerordnungVO (EU) Nr. 2019/1020: Anpassung Artikel 4 Abs. 5 der Verordnung   Die Verordnung (EU) 2024/1252 trat am 23.05.2024 in Kraft. Die Änderungen der VO (EU) Nr. 168/2013 und VO (EU) Nr. 2018/858 gelten ab dem 24.05.2029
Richtlinie (EU) 2024/869 – ArbeitsschutzÄnderungDie Richtlinie (EU) 2024/869 stellt eine Änderung der Richtlinie 2004/37/EG hinsichtlich der Grenzwerte für Blei und seine anorganischen Verbindungen sowie für Diisocyanate dar.   Änderungen finden sich in Anhang I der Richtlinie 98/24/EG, in Anhang II dieser Richtlinie werden die Nr. 1, 1.1, 1.2 und 1.3 gestrichen. In Richtlinie 2004/37/EG finden sich Änderungen in Artikel 2, Artikel 18 a sowie in den Anhängen I, III und IIIa.   Die Richtlinie wurde am 19.03.2024 veröffentlicht und trat am 08.04.2024 in Kraft.
Delegierte Verordnung (EU) 2024/1681 – BauprodukteNeufassungDie delegierte Verordnung (EU) 2024/1681 stellt als Neufassung eine Ergänzung der Verordnung (EU) Nr. 305/2011 durch die Festlegung von Leistungsklassen in Bezug auf den Feuerwiderstand von Bauprodukten dar. Die Entscheidung 2000/367/EG zur Durchführung der Richtlinie 89/106/EWG im Hinblick auf die Klassifizierung des Feuerwiderstands von Bauprodukten, Bauwerken und Teilen wurde damit zum 03.07.2024 aufgehoben.   Die Neufassung wurde am 13.06.2024 veröffentlicht und trat am 03.07.2024 in Kraft.
Durchführungsbeschluss (EU) 2024/1198 – BetriebssicherheitÄnderungDer Durchführungsbeschluss (EU) 2024/1198 stellt eine Änderung des Durchführungsbeschlusses (EU) 2023/2723 hinsichtlich harmonisierter Normen für Dosen und Gehäuse für elektrische Installationsgeräte, erdverlegte Elektroinstallationsrohrsysteme und Niederspannungsschaltgeräte dar. Änderungen finden sich in Anhang I des Durchführungsbeschlusses (EU) 2023/2723: es werden die Zeilen 299, 301, 302, 359, 371 und 461 gestrichen. Weiterhin werden die Zeilen 299a, 301a, 302a und 371a eingefügt. Die Zeilen 107.I und 107.II werden angefügt.   Der Durchführungsbeschluss (EU) 2024/1198 wurde am 23.04.2024 veröffentlicht und trat am 24.04.2024 in Kraft. Anhang I Nr. 1 gilt erst ab dem 24.10.2025.
Durchführungsbeschluss (EU) 2024/1329 – BetriebssicherheitÄnderungDer Durchführungsbeschluss (EU) 2024/1329 ist eine Änderung und Berichtigung des Durchführungsbeschlusses (EU) 2023/1586 hinsichtlich harmonisierter Normen für den Explosionsschutz und den Schutz in explosionsfähigen Atmosphären, Laseranlagen, sicherheitsbezogene Teile von Steuerungen, Kunststoff- und Gummimaschinen, Abfallsammelfahrzeuge, Luftfahrt-Bodengeräte, fahrerlose Flurförderzeuge und ihre Systeme, elektromotorisch unterstützte Räder, Bandförderer für Wintersport- oder Freizeitaktivitäten, mitgängerbetriebene Flurförderzeuge, Holzbearbeitungsmaschinen (Zapfenschneid- und Schlitzmaschinen/Profiliermaschinen), Traktoren und Maschinen für Land- und Forstwirtschaft, Vakuumverpackungsgeräte für den gewerblichen Gebrauch, gewerbliche Kühl-/Gefriergeräte, Grasscheren und motorbetriebene bodengeführte Gartenmaschinen dar. Änderungen finden sich in Anhang I des Durchführungsbeschlusses (EU) 2023/1586.   Die Änderung wurde am 15.05.2024 veröffentlicht und trat am gleichen Tag in Kraft. Abweichende Gültigkeiten sind in Artikel 3 des Durchführungsbeschlusses (EU) 2024/1329 zu finden.
Verordnung (EU) 2024/1244 – ImmissionsschutzÄnderung/ NeuerungDie Verordnung (EU) 2024/1244 ist eine Änderung bzw. Neuerung über die Berichterstattung über Umweltdaten von Industrieanlagen, zur Einreichung eines Industrieemissionsportals und zur Aufhebung der Verordnung (EG) Nr. 166/2006.   Die Verordnung (EU) 2024/1244 wurde am 02.05.2024 veröffentlicht, trat am 22.05.2024 in Kraft und ist ab dem 01.01.2028 gültig.
Verordnung (EG) 166/2006 – ImmissionsschutzÄnderung/ NeuerungDie Verordnung (EG) 166/2006 – die PRTR-Verordnung –handelt über die Schaffung eines Europäischen Schadstofffreisetzungs- und -verbringungsregisters.   Die Verordnung (EG) 166/2006 tritt am 01.01.2028 außer Kraft und wird durch die Verordnung (EU) 2024/1244 ersetzt.
Verordnung (EU) 2024/1127 – ImmissionsschutzNeuregelungDie Verordnung (EU) 2024/1127 dient der Ergänzung der Verordnung (EU) 2019/1242 durch die Festlegung der Leitprinzipien und Kriterien für die Festlegung der Verfahren zur Überprüfung der CO2-Emissions- und Kraftstoffverbrauchswerte von in Betrieb befindlichen schweren Nutzfahrten (Überprüfung in Betrieb befindlicher Fahrzeuge).   Die Verordnung (EU) 2024/1127 wurde am 16.04.2024 veröffentlicht und trat am 06.05.2024 in Kraft.
Delegierte Verordnung (EU) 2024/1208 – LärmÄnderungDie Delegierte Verordnung (EU) 2024/1208 stellt eine Änderung der Richtlinie 2000/14/EG hinsichtlich der Verfahren zur Messung des Luftschalls von zur Verwendung im Freien vorgesehenen Geräten und Maschinen dar. Änderungen finden sich in Anhang III der Richtlinie 2000/14/EG.   Die Delegierte Verordnung wurde am 02.05.2024 veröffentlicht, trat am 22.05.2024 in Kraft und ist ab dem 22.05.2025 gültig.
Richtlinie (EU) 2024/1203 – UmweltNeufassungDie Richtlinie (EU) 2024/1203 handelt über den strafrechtlichen Schutz der Umwelt. Die Richtlinie (EU) 2024/1203 dient der Ersetzung der Richtlinien 2008/99/EG und 2009/123/EG.   Die Richtlinie (EU) 2024/1203 wurde am 30.04.2024 veröffentlicht und trat am 20.05.2024 in Kraft.
Durchführungsverordnung (EU) 2024/1769 – Umweltmanagement/ Öko-AuditÄnderungDie Durchführungsverordnung (EU) 2024/1769 stellt eine Änderung der Durchführungsverordnung (EU) 2015/2174 hinsichtlich der Aktualisierung der indikativen Übersicht der Umweltgüter und -dienstleistungen und der umweltökonomischen Tätigkeiten dar. Änderungen finden sich im Anhang der Durchführungsverordnung (EU) 2015/2174.   Die Durchführungsverordnung (EU) 2024/1769 wurde am 27.06.2024 veröffentlicht und trat am 17.07.2024 in Kraft.
Durchführungsbeschluss (EU) 2024/368 – WasserNeuregelungDer Durchführungsbeschluss (EU) 2024/368 ist eine Neuregelung in Bezug auf die Verfahren und Methoden für die Prüfung und Bestätigung der Zulässigkeit endgültiger, in Produkten verwendeter Materialien bzw. Werkstoffe, die mit Wasser für den menschlichen Gebrauch in Kontakt kommen.   Der Durchführungsbeschluss (EU) 2024/368 wurde am 23.04.2024 veröffentlicht und trat am 13.05.2024 in Kraft. Der Durchführungsbeschluss ist allerdings erst ab 31.12.2026 gültig.
Verordnung (EU) 2024/370 – WasserNeuregelungDie Delegierte Verordnung (EU) 2024/370 stellt eine Neuregelung zur Ergänzung der Richtlinie (EU) 2020/2184 durch Festlegung von Konformitätsbewertungsverfahren für Produkte, die mit Wasser für den menschlichen Gebrauch in Kontakt kommen, sowie von Vorschriften für die Benennung der an diesen Verfahren beteiligten Konformitätsbewertungsstellen, dar. Die Verordnung behandelt, gestützt auf die Richtlinie (EU) 2020/2184 die Qualität von Wasser für den menschlichen Gebrauch.   Die Verordnung wurde am 23.04.2024 veröffentlicht und trat am 13.05.2024 in Kraft. Sie ist allerdings erst ab 31.12.2026 gültig.
Durchführungsbeschluss (EU) 2024/367 – WasserNeuregelungDer Durchführungsbeschluss (EU) 2024/367 stellt eine Neuregelung zur Festlegung von Durchführungsbestimmungen zur Richtlinie (EU) 2020/2184 durch Erstellung der europäischen Positivlisten von Ausgangsstoffen, Zusammensetzungen und Bestandteilen, die für die Verwendung bei der Herstellung von Materialien bzw. Werkstoffen oder Produkten, die mit Wasser für den menschlichen Gebrauch in Kontakt kommen, zugelassen sind, dar (insbesondere auf Artikel 11 Absatz 2 Buchstabe b).     Mit dem Durchführungsbeschluss wird folgendes geregelt: die europäische Positivliste der Ausgangsstoffe für organische Materialien und Gruppen von Ausgangsstoffen für organische Materialien gemäß Anhang I Tabelle 1 bzw. 2die europäische Positivliste der Zusammensetzungen metallener Werkstoffe und Gruppen von Zusammensetzungen metallener Werkstoffe gemäß Anhang II Tabelle 1 bzw. 2die europäische Positivliste der organischen Bestandteile zementgebundener Werkstoffe und Gruppen von organischen Bestandteilen zementgebundener Werkstoffe gemäß Anhang III Tabelle 2 bzw. 3die europäische Positivliste der Zusammensetzungen von Emails, keramischen oder anderen anorganischen Werkstoffen gemäß Anhang IV Tabelle 1   Der Durchführungsbeschluss (EU) 2024/367 wurde am 23.04.2024 veröffentlicht und trat am 13.05.2024 in Kraft. Der Durchführungsbeschluss ist erst ab 31.12.2026 gültig.

Gesetzgebung des Bundes

llgemeinverfügung 06/2024 – WasserÄnderungDie Allgemeinverfügung vom Juni 2024 stellt eine Änderung der Allgemeinverfügungen zur Einstufung von Stoffen gemäß § 6 Abs. 4 Satz 1 der Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen dar.   Die Änderung wurde am 30.06.2024 veröffentlicht und trat am gleichen Tag in Kraft.
Bekanntmachung VwV WGK-Einstufung – WasserÄnderungDie Bekanntmachung der bereits durch die oder auf Grund der Verwaltungsvorschrift wassergefährdende Stoffe eingestuften Stoffe, Stoffgruppen oder Gemische gemäß § 66 Satz 1 der Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen. Die Gesamtliste der bereits am 01.08.2017 sowie nachfolgend eingestuften Stoffe, Stoffgruppen und Gemische wurde aktualisiert.   Die Bekanntmachung wurde am 30.06.2024 veröffentlicht und trat am gleichen Tag in Kraft.
Umweltstatistikgesetz (UStatG) – AllgemeinesÄnderungDie Änderungen des UStatG erfolgten im Rahmen des Artikel 1 des Zweiten Gesetzes zur Änderung des Umweltstatistikgesetzes, zur Anpassung bestimmter Vorschriften über den Schutz geografischer Herkunftsangaben im Landwirtschaftsbereich und zur Änderung des Bundesnaturschutzgesetzes. Änderungen des UStatG vom 16.08.2005 (BGBl. I S. 2446), das zuletzt durch Artikel 1 des Gesetzes vom 22. September 2021 (BGBl. I S. 4363) geändert worden ist, finden sich in § 5a, § 7 bis § 9, § 11, § 13 und § 14, § 16 und § 18. Der § 8a kam neu hinzu.   Die Änderungen wurden am 15.05.2024 veröffentlicht und traten am gleichen Tag in Kraft.
Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) – AllgemeinesÄnderungDie Änderungen des BNatSchG erfolgten im Rahmen des Artikel 5 des Zweiten Gesetzes zur Änderung des Umweltstatistikgesetzes, zur Anpassung bestimmter Vorschriften über den Schutz geografischer Herkunftsangaben im Landwirtschaftsbereich und zur Änderung des Bundesnaturschutzgesetzes. Änderungen des BNatSchG vom 29.07.2009 (BGBl. I S. 2542), das zuletzt durch Artikel 3 des Gesetzes vom 8. Dezember 2022 (BGBl. I S. 2240) geändert worden ist, finden sich in § 22, § 32 und § 57 des BNatSchG.   Die Änderungen wurden am 15.05.2024 veröffentlicht, treten aber erst ab 15.11.2024 in Kraft.
37. Bundes-Immissionsschutzverordnung – EnergienutzungNeufassungDie Neufassung der Verordnung zur Anrechnung von strombasierten Kraftstoffen und mitverarbeiteten biogenen Ölen auf die Treibhausgasquote (37. BImSchV) löst die Fassung vom 15.05.2017 ab. Die Fassung vom 15.05.2017 trat am 19.04.2024 außer Kraft.   Die Neufassung wurde am 19.04.2024 veröffentlicht und trat am 20.04.2024 in Kraft.
Energiewirtschaftsgesetz – EnergiewirtschaftÄnderungDie Änderungen des EnWG erfolgte im Rahmen des Artikel 2 des Gesetzes zur Änderung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes und weiterer energiewirtschaftsrechtlicher Vorschriften zur Steigerung des Ausbaus photovoltaischer Energieerzeugung. Änderungen finden sich in der Inhaltsübersicht, in § 3 , in § 11c sowie in § 12, § 13b, § 14d, § 14e, § 17 sowie in § 19, § 42a§ 43m, § 59, § 63, § 94, § 111e, §111f und § 118. Die § 12i, § 42b und § 49d kommen neu hinzu.     Die Änderungen wurden am 15.05.2024 veröffentlicht und traten am 16.05.2024 in Kraft. Die Änderung in § 42 tritt erst ab 01.01.2025 in Kraft.
Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) – EnergienutzungÄnderungDie Änderung des UVPG erfolgte im Rahmen des Artikel 13 des Gesetzes zur Änderung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes und weiterer energiewirtschaftsrechtlicher Vorschriften zur Steigerung des Ausbaus photovoltaischer Energieerzeugung. Die Änderung findet sich in § 14b des UPVG.   Die Änderung wurde am 15.05.2024 veröffentlicht und traten am 16.05.2024 in Kraft.
10. Bundes-Immissionsschutzverordnung – EnergienutzungÄnderungDie Verordnung über die Beschaffenheit und die Auszeichnung der Qualitäten von Kraft- und Brennstoffen vom 08.12.2010 (BGBl. I S. 1849) wurde geändert. Die Änderungen erfolgten im Rahmen des Artikel 1 der Zweiten Verordnung zur Änderung der Verordnung über die Beschaffenheit und die Auszeichnung der Qualitäten von Kraft- und Brennstoffen. Änderungen finden sich in der Inhaltsübersicht, in § 1, § 4, § 7-§ 9, in § 9a, § 10-§ 13, § 16, § 18, § 20 sowie in den Anlagen 6-17.   Die Änderungen wurden am 28.05.2024 veröffentlicht und traten am 29.05.2024 in Kraft.
36. Bundes-Immissionsschutzverordnung – ImmissionsschutzÄnderungDie Verordnung zur Durchführung der Regelungen der Biokraftstoffquote (36. BImSchV) vom 29. Januar 2007 (BGBl. I S. 60) wurde geändert. Die Änderungen der 36. BImSchV erfolgten im Rahmen des Artikel 1 der Verordnung zur Änderung der 36. BImSchV und der Upstream-Emissionsminderungs-Verordnung. Änderungen finden sich in der Inhaltsübersicht sowie in § 11 der 36. BImSchV.   Die Änderungen wurde bereits am 27.03.2024 veröffentlicht, wurden am 04.06.2024 erlassen und traten am 07.06.2024 in Kraft.
Abwasserverordnung – StrahlenschutzÄnderungDie Abwasserverordnung vom 17.06.2004 (BGBl. I S. 1108, 2625) wird durch Artikel 1 der Verordnung zur Änderung der Abwasserverordnung und zur Änderung der Strahlenschutzverordnung geändert. Änderungen finden sich in Anlage 1 Teil II sowie in den Anhängen 3 bis 8, 11, 14, 18 und 21. Diese Anhänge werden in der Änderung durch den neugefassten Anhang 3 ersetzt.   Die Änderung wurde am 19.04.2024 veröffentlicht und trat am 20.04.2024 in Kraft.
Bekanntmachung AMR 6.7 „Pneumokokken-Impfung als Bestandteil der arbeitsmedizinischen Vorsorge bei Tätigkeiten mit Gefahrstoffen durch Schweißen und Trennen von Metallen“NeufassungDiese AMR befasst sich mit der Impfung zum Schutz vor pneumokokkenbedingten Erkrankungen, die durch die Tätigkeit mit Gefahrstoffen durch Schweißen und Trennen von Metallen (Schweißrauchexposition) begünstigt werden. Die Bekanntmachung ersetzt die Veröffentlichung vom 12.06.20219 (GMBI Nr. 19, Seite 374) und berücksichtigt die Empfehlungen der Ständigen Impfkommission (STIKO).   Die Neufassung wurde am 17.04.2024 veröffentlicht und trat am 18.04.2024 in Kraft.
AMR 13.4 – Tätigkeiten an Bildschirmgeräten – ArbeitsschutzNeuregelungDie AMR 13.4. richtet sich an Arbeitgeber, Betriebs- und Personalräte, Beschäftigte sowie Betriebsärzte und Betriebsärztinnen und Fachkräfte für Arbeitssicherheit. Sie konkretisiert den Anlass für eine Angebotsvorsorge bei Tätigkeiten an Bildschirmgeräten nach Anhang Teil 4 der ArbMedVV, die im Rahmen von festen Arbeitsplätzen, Telearbeitsplätzen sowie mobiler Arbeit ausgeführt werden, und weist auf die Möglichkeit einer Wunschvorsorge hin. Die Gefährdungsbeurteilung ist Grundlage für eine angemessene arbeitsmedizinische Vorsorge (§ 3 Absatz 1 Satz ArbMedVV). Die AMR 14.1 und die AMR 3.3 sind zu berücksichtigen. Die Fristen für die Angebotsvorsorge sind in der AMR 2.1 konkretisiert.   Die Neuregelung wurde am 17.04.2024 veröffentlicht und trat am 18.04.2024 in Kraft.
Bekanntmachung der Fundstellen für Normen und andere technische Spezifikationen nach dem Produktsicherheitsgesetz – ProdSG – BetriebssicherheitNeufassungAuf der Grundlage des § 5 Absatz 2 ProdSG macht die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin die Fundstellen der Normen und anderen technischen Spezifikationen bekannt, die vom Ausschuss für Produktsicherheit (AfPS) ermittelt wurden. Diese Normen und anderen technischen Spezifikationen lösen die Vermutungswirkung aus. Die Neufassung umfasst die Aktualisierung des Verzeichnisses 2: Nicht harmonisierte Normen – Teil 1: Nationale Normen.   Der Erlass der Bekanntmachung stammt vom 05.06.2024. Die Neufassung wurde am 01.07.2024 veröffentlicht und trat am 02.07.2024 in Kraft.
Bekanntmachung TRGS 900 „Arbeitsplatzgrenzwerte“ – Technische RegelnÄnderungDie TRGS 900 „Arbeitsplatzgrenzwerte“ (Ausgabe Januar 2006) wurde erneut geändert bzw. ergänzt. Änderungen finden sich in Abschnitt 3 der TRGS 900.   Die Bekanntmachung wurde am 17.06.2024 veröffentlicht und trat am 18.06.2024 in Kraft.
Bekanntmachung ASR A1.8 „Verkehrswege“ – Technische RegelnÄnderungGemäß Arbeitsstättenverordnung macht das Bundesministerium für Arbeit und Soziales die anliegende vom Ausschuss für Arbeitsstätten (ASTA) beschlossene Änderung der ASR A1.8 „Verkehrswege“ bekannt. Die Änderungen finden sich im Inhaltsverzeichnis sowie in Abschnitt 4.5 „Treppen“ der ASR A1.8.   Die Bekanntmachung wurde am 17.06.2024 veröffentlicht und trat am 18.06.2024 in Kraft.
Bekanntmachung der Gegenzeichnung der Multilateralen Vereinbarung M356 nach Abschnitt 1.5.1 ADR über die Beförderung von Abfällen, die mit freiem Asbest (UN-Nummern 2212 und 2590) kontaminiert sind – Gefahrgut/ TransportÄnderungAbweichend von den Vorschriften des Kapitels 3.2 Tabelle A dürfen Abfälle von Gegenständen und Materialien, die mit freiem Asbest (UN-Nummern 2212 und 2590) kontaminiert sind, das nicht fixiert oder so in ein Bindemittel eingetaucht ist, dass keine gefährlichen Mengen lungengängigen Asbests freigesetzt werden können, nach den Vorschriften VC 1 und VC 2 des Unterabschnitts 7.3.3.1 des ADR in loser Schüttung befördert werden. Voraussetzung ist, dass die in der „Multilateralen Sondervereinbarung M 356“ nach Abschnitt 1.5.1 des ADR über die Beförderung von Abfällen, die mit freiem Asbest (UN-Nummern 2212 und 2590) kontaminiert genannten Vorschriften erfüllt werden.   Die Änderung wurde am 31.05.2024 veröffentlicht und trat am 01.06.2024 in Kraft. Sie ist bis 31.12.2024 gültig und tritt mit diesem Datum wieder außer Kraft.
LAGA M41 Vollzugshilfe zur Umsetzung der abfallrechtlichen Vorgaben der EU-POP-Verordnung – AbfallInformationDie „Vollzugshilfe zur Umsetzung der abfallrechtlichen Vorgaben der EU-POP-Verordnung“ wurde unter Moderation des Abfalltechnik-Ausschusses der LAGA in den Jahren 2021 und 2022 erarbeitet. Die Mitteilung zur Vollzugshilfe erfolgte durch die Bund/Länder-Arbeitsgemeinschaft Abfall.   Die Information wurde am 07.05.2024 veröffentlicht und trat am 08.05.2024 in Kraft.
LAGA Technische Hinweise zur Einstufung von Abfällen nach ihrer Gefährlichkeit – AbfallNeufassungDie Technischen Hinweise zur Einstufung von Abfällen nach ihrer Gefährlichkeit wurden unter Moderation des Abfalltechnik-Ausschusses der LAGA in den Jahren 2017 und 2018 erarbeitet. Die Technischen Hinweise wurden aktualisiert und eine Neufassung veröffentlicht.   Die Neufassung wurde am 07.05.2024 veröffentlicht und trat am 08.05 2024 in Kraft.
BAM-GGR 009 – Gefahrgut/ TransportNeufassungDie Neufassung der BAM-GGR 009 gibt eine aktualisierte Übersicht über die Verfahren zur Zulassung von BK-Schüttgut-Containern zur Beförderung gefährlicher Güter nach RID/ADR und IMDG-Code.   Die Neufassung wurde am 12.04.2024 veröffentlicht und trat am 13.04.2024 in Kraft.
BAM-GGR 019 – Gefahrgut/ TransportNeufassungDie Fassung der BAM-GGR 019 2016 – Anerkannte technische Regelwerke für ortsbewegliche Tanks vom 28.07.2016 wurde durch die Neufassung BAM-GGR 019 vom 19.06.2024 ersetzt. Es handelt sich um ein anerkanntes technisches Regelwerk für die Auslegung, den Bau und die Prüfung von ortsbeweglichen Tanks nach Kapitel 6.7 RID/ADR/ IMDG-Code.   Die Neufassung wurde am 18.06.2024 veröffentlicht und trat am 19.06.2024 in Kraft.
Vollzugsfragen zur ABA-VwV – ImmissionsschutzInformationDie Bund/Länder-Arbeitsgemeinschaft Immissionsschutz (LAI) veröffentlichte aktualisierte Vollzugsfragen zur ABA-VwV (UMK-Umlaufbeschluss 04/2024) in der Fassung vom 01.03.2024.   Die Vollzugsfragen traten am 13.04.2024 in Kraft.
LAI-Hinweise 1. BImSchV – ImmissionsschutzNeufassungDie Bund/Länder-Arbeitsgemeinschaft Immissionsschutz (LAI) veröffentlichte aktualisierte Auslegungsfragen/Vollzugsfragen/Hinweise zur Verordnung über kleine und mittlere Feuerungsanlagen (1. BImSchV) (UMK-Umlaufbeschluss 03/2024) in der Fassung vom 05.03.2024.   Die Auslegungsfragen/Vollzugsfragen/Hinweise traten am 11.04.2024 in Kraft.
Vollzug der Nummer 5.4.7.1 der TA Luft – ImmissionsschutzInformationDie Bund/Länder-Arbeitsgemeinschaft Immissionsschutz (LAI) veröffentlichte aktualisierte Hinweise zur Konkretisierung qualitätsgesicherter Haltungsverfahren in der Schweinemast, die nachweislich dem Tierwohl dienen, im Vollzug der Nummer 5.4.7.1 der TA Luft (UMK-Umlaufbeschluss 10/2024) in der Fassung vom 23.11.2023.   Die Hinweise traten am 27.04.2024 in Kraft.

Gesetzgebung NRW

RechtsgrundlageArtÄnderungsdetails
Solaranlagen-Verordnung Nordrhein-Westfalen – EnergienutzungNeuregelungNeuregelung der Solaranlagen-Verordnung Nordrhein-Westfalen (SAN-VO NRW) – Verordnung zur Umsetzung der Solaranlagen-Pflicht nach § 42a und § 48 Abs. 1a der Bauordnung für das Land Nordrhein-Westfalen   Die Neuregelung wurde am 18.06.2024 veröffentlicht und trat am 19.06.2024 in Kraft.

Technische Regeln

RechtsgrundlageArtÄnderungsdetails
BGI 5093/ DGUV Information 214-030 – InformationAufhebungDie BGI 5093/ DGUV Information 214-030 – Gesundheitsschutz, Hygiene und arbeitsmedizinische Vorsorge in Abfallbehandlungsanlagen trat am 25.04.2024 außer Kraft. Im DGUV-Newsletter 04/2024 wurde folgendes veröffentlicht: Neben der TRBA 214 geben die DGUV Regel 114-602 Branche Abfallwirtschaft – Teil II Abfallbehandlung und die GESTIS Biostoffdatenbank bzw. GESTIS Biostoff-Tätigkeits-Datenblätter die wesentlichen Inhalte wieder.
BGI 5135/ DGUV-I 214-037 – InformationAufhebungDie BGI 5135/ DGUV Information 214-037 – Sicherheits-Check Entsorgungswirtschaft – Handlungshilfe zur Gefährdungsbeurteilung 2010 trat am 25.04.2024 außer Kraft. Bei der im Jahr 2010 erschienenen DGUV Information 214-037 handelt es sich um eine ursprünglich durch die BG Verkehr veröffentlichte Schrift, die keine Aktualität mehr besitzt. Ihre Inhalte finden sich im Wesentlichen in den aktuellen Veröffentlichungen des Sachgebiets „Abfallwirtschaft“ wieder.

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