Gesetzesänderungen 01/2019 bis 03/2019
Folgende Gesetzesänderungen gab es im 1. Quartal 2019:
EU Gesetzgebung
Rechtsgrundlage:
Verordnung (EU) 2019/126 zur Errichtung der Europäischen Agentur für Sicherheit und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz (EU-OSHA)
Was wurde geändert?
Neufassung
Änderungsdetails:
EU-OSHA wird als Agentur der Union errichtet.
Ziel der EU-OSHA ist es, auf dem Gebiet der Sicherheit und des Gesundheitsschutzes am Arbeitsplatz sachdienliche technische, wissenschaftliche und wirtschaftliche Informationen sowie qualifiziertes Fachwissen auf diesem Gebiet zur Verfügung zu stellen, um das Arbeitsumfeld mit Blick auf den Schutz von Sicherheit und Gesundheit der Arbeitnehmer zu verbessern.
Die Verordnung (EG) Nr. 2062/94 wird aufgehoben, und alle Bezugnahmen auf die aufgehobene Verordnung gelten als Bezugnahmen auf die vorliegende Verordnung.
Diese Verordnung tritt am 20.02.2019 in Kraft.
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2019/130 über den Schutz der Arbeitnehmer gegen Gefährdung durch Karzinogene oder Mutagene bei der Arbeit.
Was wurde geändert?
Änderung
Änderungsdetails:
Die Richtlinie 2004/37/EG wurde geändert und ersetzt durch diese Fassung. In ihr werden die einschlägi-gen Mindestvorschriften einschließlich Grenzwerte festgelegt.
Diese Richtlinie tritt am 20.02.2019 in Kraft.
Rechtsgrundlage:
Durchführungsbeschluss 2014/6/EU Anerkennung eines Systems zum Nachweis der Einhaltung der Nachhaltigkeitskriterien.
Was wurde geändert?
Neuregelung
Änderungsdetails:
Mit dem System „HVO Renewable Diesel Scheme for Verification of Compliance with the RED sustainability criteria for biofuels“ (im Folgenden „das System“), lässt sich nachweisen, dass Lieferungen von Biokraftstoff mit den in Artikel 17 Absätze 3, 4 und 5 der Richtlinie 2009/28/EG und in Artikel 7b Absätze 3, 4 und 5 der Richtlinie 98/70/EG aufgeführten Nachhaltigkeitskriterien übereinstimmen.
Das System enthält zudem präzise Daten, die für die Zwecke des Artikels 17 Absatz 2 der Richtlinie 2009/28/EG und des Artikels 7b Absatz 2 der Richtlinie 98/70/EG herangezogen werden können.
Das System kann herangezogen werden, um die Einhaltung des Artikels 7c Absatz 1 der Richtlinie 98/70/EG und des Artikels 18 Absatz 1 der Richtlinie 2009/28/EG nachzuweisen.
Rechtsgrundlage:
Durchführungsbeschluss (EU) 2019/142 Anerkennung eines Systems zum Nachweis der Ein-haltung der Nachhaltigkeitskriterien.
Was wurde geändert?
Neuregelung
Änderungsdetails:
Mit dem System „U.S. Soybean Sustainability Assurance Protocol“ (im Folgenden das „System“), kann nachgewiesen werden, dass Lieferungen von Biokraftstoffen und flüssigen Biobrennstoffen, die nach den in dem System festgelegten Standards für die Herstellung von Biokraftstoffen und flüssigen Bio-brennstoffen produziert wurden, mit den in Artikel 7b Absätze 3, 4 und 5 der Richtlinie 98/70/EG und in Artikel 17 Absätze 3, 4 und 5 der Richtlinie 2009/28/EG aufgeführten Nachhaltigkeitskriterien übereinstimmen.
Rechtsgrundlage:
Durchführungsverordnung (EU) 2018/2067 über die Prüfung von Daten und die Akkreditierung von Prüfstellen
Was wurde geändert?
Neufassung
Änderungsdetails:
Diese Verordnung gilt für die Prüfung der gemäß Artikel 14 der Richtlinie 2003/87/EG gemeldeten Treibhausgasemissionen und Tonnenkilometerdaten, die ab dem 1. Januar 2019 anfallen, sowie für die Prüfung von Daten, die für die Aktualisierung der Exante-Benchmarks und für die Bestimmung der kostenlosen Zuteilung an Anlagen relevant sind.
Rechtsgrundlage:
Verordnung (EU) 2018/1091 über integrierte Statistiken zu landwirtschaftlichen Betrieben
Was wurde geändert?
Änderung / Neu
Änderungsdetails:
Diese Verordnung legt einen Rahmen für europäische Statistiken auf der Ebene landwirtschaftlicher Betriebe fest und sieht die Integration von Strukturinformationen mit Informationen über Bewirtschaftungsmethoden, Maßnahmen zur ländlichen Entwicklung, Agrar- und Umweltaspekten und sonstigen damit in Zusammenhang stehenden Informationen vor.
Rechtsgrundlage:
Beschluss (EU) 2019/61,62,63 über das branchenspezifische Referenzdokument für bewährte Umweltmanagementpraktiken, Umweltleistungsindikatoren und Leistungsrichtwerte
Was wurde geändert?
Neuregelung
Änderungsdetails:
Das System für Umweltmanagement und Umweltbetriebsprüfung (EMAS) basiert auf der freiwilligen Teilnahme von Organisationen, die für eine kontinuierliche Verbesserung der Umwelt eintreten. Auf dieser Grundlage bietet das vorliegende Referenzdokument speziell für die öffentliche Verwaltung, für Automobilindustrie und für Elektro- und Elektronikgeräteindustrie zugeschnittene Leitlinien sowie eine Reihe von Verbesserungsmöglichkeiten und bewährten Praktiken.
Rechtsgrundlage:
Delegierte Verordnung (EU) 2019/157 zur Änderung von An-hang II der Delegierten Verordnung (EU) Nr. 1062/2014
Was wurde geändert?
Änderung
Änderungsdetails:
Der Anhang II des Arbeitsprogramms zur systematischen Prüfung aller in Biozidprodukten enthaltenen alten Wirkstoffe gemäß der Verordnung (EU) Nr. 528/2012 des Europäischen Parlaments und des Rates wurde aktualisiert. Die Genehmigung von 174 Kombinationen von Wirkstoff und Produktart wurde neu beurteilt und im Anhang II aufgelistet.
Diese Änderung tritt am 21.02.2019 in Kraft.
Rechtsgrundlage:
Verordnung (EU) Nr. 649/2012 über die Aus- und Einfuhr gefährlicher Chemikalien
Was wurde geändert?
Änderung
Änderungsdetails:
Aus Gründen der Klarheit wurde die Verordnung neu gefasst und im Anhang I „Liste der dem Verfahren der Ausfuhrnotifikation unterliegenden Chemikalien“ und Anhang V „Chemikalien und Artikel, für die ein Ausfuhrverbot gilt“ wurden Änderungen vorgenommen.
Rechtsgrundlage:
Beschl. (EU) 2019/436 über die harmonisierten Normen für Maschinen
Was wurde geändert?
Neuregelung
Änderungsdetails:
Die Fundstellen harmonisierter Normen für Maschinen zur Unterstützung der Richtlinie 2006/42/EG wurden am 19.03.2019 veröffentlicht und treten am selben Tag in Kraft.
Rechtsgrundlage:
Verordnung (EU) 2019/521 zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 über die Einstufung, Kennzeichnung und Verpackung von Stoffen und Gemischen zwecks Anpassung an den technischen und wissenschaftlichen Fortschritt
Was wurde geändert?
Änderung
Änderungsdetails:
Die Anhänge I – VI wurden geändert in Texten, Tabellen und Abbildungen. Die Verordnung tritt am 19.10.2020 in Kraft. Abweichend von Absatz 2 können Stoffe und Gemische vor dem 17. Oktober 2020 in Einklang mit dieser Verordnung eingestuft, gekennzeichnet und verpackt werden.
Rechtsgrundlage:
Beschl. (EU) 2019/448 über den Vorschlag zur Aufnahme von Methoxychlor in Anlage A des Stockholmer Übereinkommens über persistente organische Schadstoffe
Was wurde geändert?
Neuregelung
Änderungsdetails:
Die Union übermittelt einen Vorschlag zur Aufnahme von Methoxychlor (CAS-Nr. 72-43-5, EG-Nr. 200-779-9) in Anlage A („Eliminierung“) des Stockholmer Übereinkommens über persistente organische Schadstoffe, da es außerhalb der Union möglicherweise weiterhin als Pestizid verwendet und in die Umwelt freigesetzt wird.
Dieser Beschluss wurde am 20.03.2019 veröffentlicht.
Rechtsgrundlage:
Anpassung an den wissenschaftlichen und technischen Fortschritt hinsichtlich des Anhangs III der Richtlinie 2011/65/EU
Was wurde geändert?
Änderung
Änderungsdetails:
Diese Richtlinie legt Bestimmungen für die Beschränkung der Verwendung von gefährlichen Stoffen in Elektro- und Elektronikgeräten fest, um einen Beitrag zum Schutz der menschlichen Gesundheit und der Umwelt einschließlich der umweltgerechten Verwertung und Beseitigung von Elektro- und Elektronik-Altgeräten zu leisten.
Delegierte Richtlinie (EU) | Ausnahme für |
2019/169 | Blei in dielektrischer Keramik in bestimmten Kondensatoren |
2019/170 | Blei in PZT-basierten dielektrischen Keramikwerkstoffen für bestimmte Kondensatoren |
2019/171 | Cadmium und Cadmiumverbindungen in elektrischen Kontakten |
2019/172 | Blei in Loten zum Herstellen einer stabilen elektrischen Verbindung zwischen dem Halbleiterchip und dem Schaltungsträger in integrierten Flip-Chip-Baugruppen |
2019/173 | Blei und Cadmium in Druckfarben zum Aufbringen von Emails auf Glas wie Borosilicatglas und Kalk-Natron-Glas |
2019/174 | gebundenes Blei in Kristallglas |
2019/175 | Bleioxid in Glasfritten zur Befestigung von Glasscheiben für bestimmte Laserröhren |
2019/176 | Blei in der Beschichtung bestimmter Dioden |
2019/177 | Blei als Aktivator im Leuchtstoffpulver von Gasentladungslampen mit Leuchtstoffen |
2019/178 | Blei in Lagern und Lagerbuchsen für gewisse nicht für den Straßenverkehr bestimmte gewerblich genutzte Maschinen und Geräte |
Diese Richtlinien treten am 25.02.2019 in Kraft.
Gesetzgebung des Bundes
Rechtsgrundlage:
GewAbfV – Gewerbeabfallverordnung – Verordnung über die Bewirtschaftung von gewerblichen Siedlungsabfällen und von bestimmten Bau- und Abbruchabfällen
Was wurde geändert?
Neufassung
Änderungsdetails:
Diese Verordnung gilt für die Bewirtschaftung, insbesondere die Erfassung, die Vorbehandlung, die Vorbereitung zur Wiederverwendung, das Recycling und die sonstige Verwertung, von gewerblichen Siedlungsabfällen und von bestimmten Bau- und Abbruchabfällen.
Zum 01.01.2019 treten § 4 „Vorbehandlung von gewerblichen Siedlungsabfällen“ Abs. 2 und § 6 „Anforderungen an Vorbehandlungsanlagen“ Abs. 1, 3 -6.
Rechtsgrundlage:
Verordnung zur Neuregelung nationaler Vorschriften über das Inverkehrbringen und die Abgabe von Chemikalien
Was wurde geändert?
Mantelregelung
Änderungsdetails:
Der Eintrag 2 in Anlage 2 der Chemikalien-Verbotsverordnung über Ammoniumnitrat, Kaliumnitrat, Kaliumpermanganat und Natriumnitrat wurde entfernt. Die Fassung vom 13.06.2003 tritt nach der Bekanntmachung der aktuellen Fassung außer Kraft.
Diese Fassung tritt am 01.01.2019 in Kraft.
Rechtsgrundlage:
GGVSEB – Verordnung über die innerstaatliche und grenzüberschreitende Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße, mit Eisenbahnen und auf Binnengewässern
Was wurde geändert?
Neufassung
Änderungsdetails:
Die vorherigen Fassungen wurden archiviert und die Neufassung wurde am 18.03.2019 veröffentlicht.
Rechtsgrundlage:
Ableitung von Geringfügigkeitsschwellenwerten für das Grundwasser
Was wurde geändert?
Neufassung
Änderungsdetails:
Zur bundeseinheitlichen Bewertung von Veränderungen der Grundwasserbeschaffenheit, die bereits eingetreten sind oder die es zu verhindern gilt, wurden nachvollziehbare und einheitliche Bewertungskriterien verfasst.
Die Geringfügigkeitsschwelle (GFS) wird definiert als Konzentration, bei der trotz einer Erhöhung der Stoffgehalte gegenüber regionalen Hintergrundwerten keine relevanten ökotoxischen Wirkungen auftreten können und die Anforderungen der Trinkwasserverordnung oder entsprechend abgeleiteter Werte eingehalten werden.
Rechtsgrundlage:
Bekanntmachung analytischer Verfahren in der ChemVerbotsV
Was wurde geändert?
Neuregelung
Änderungsdetails:
Die wissenschaftlich ankerkannten Prüfverfahren für Probenahmen und Untersuchungen für Formaldehyd, Dioxine und Furane, Pentachlorphenol und Biopersistente Fasern wurden in der
Chemikalien-Verbotsverordnung erneuert.
Gesetzgebung Hessen
Rechtsgrundlage:
Bauvorlagenerlass (BVErl)
Was wurde geändert?
Änderung
Änderungsdetails:
Änderungen in den Vordrucken BAB 20, 33, 35, 42 und 43 sowie in Texten der Anlage 1 und 2.
Diese Änderungen treten am 29.01.2019 in Kraft.
Gesetzgebung Niedersachsen
Rechtsgrundlage:
Gesetz zur Änderung der Niedersächsischen Bauordnung
Was wurde geändert?
Änderung
Änderungsdetails:
Die Änderungen erfolgen in Wortlauten und Konkretisierung von Begriffen. Sowie eine Aktualisierung des Gebührenverzeichnisses.
Die Änderungen treten am 01.01.2019 in Kraft.
Rechtsgrundlage:
Richtlinie über brandschutztechnische Anforderungen an Leitungsanlagen
Was wurde geändert?
Neufassung
Änderungsdetails:
Diese Leitungsanlangen-Richtlinie (LAR) ersetzt die Fassung von 2012 und ist nur in Verbindung mit dem RdErl. des MU vom 21. 1. 2019 (Nds. MBl. S. 169) zu verwenden.
Diese Richtlinie tritt am 28.01.2019 in Kraft.
Rechtsgrundlage:
Richtlinie über brandschutztechnische Anforderungen an Lüftungsanlagen
Was wurde geändert?
Neufassung
Änderungsdetails:
Diese Lüftungsanlangen-Richtlinie (LüAR) ersetzt die Fassung von 2012 und ist nur in Verbindung mit dem RdErl. des MU vom 21. 1. 2019 (Nds. MBl. S. 169) zu verwenden.
Diese Richtlinie tritt am 28.01.2019 in Kraft.
Rechtsgrundlage:
Einführung der „Hinweise zum Schallimmissionsschutz bei Windkraftanlagen (WKA)“ der Bund/Länder-Arbeitsgemeinschaft für Immissionsschutz (LAI)
Was wurde geändert?
Neuregelung
Änderungsdetails:
Abweichend und in Ergänzung der Nummern 3.4.1.3 bis 3.4.1.6 der Anlage 1 des Bezugserlasses sind diese LAI-Hinweise bei der Ausbreitungsrechnung und der Unsicherheitsbetrachtung der Schallprognosen und Abnahmemessungen bei der immissionsschutzrechtlichen Genehmigung und Überwachung von Windenergieanlagen anzuwenden.
Dieser RdErl. tritt am 1.3.2019 in Kraft und mit Ablauf des 31.12.2024 außer Kraft.
Gesetzgebung NRW
Rechtsgrundlage:
BauO NRW 2018
Was wurde geändert?
Neufassung
Änderungsdetails:
Die BauO NRW von 2016 wurde neu verfasst. Die §§ 3, 17 bis 25, § 86 Absatz 11 und § 87 der neuen BauO treten sechs Monate nach der Verkündung in Kraft.
Die Neufassung tritt am 01.01.2019 in Kraft.
Rechtsgrundlage:
BauModG NRW
Was wurde geändert?
Neufassung
Änderungsdetails:
Baurechtsmodernisierungsgesetz – Gesetz zur Modernisierung des Bauordnungsrechts. Das Gesetz hebt die Landesbauordnung 2016 auf und die Neufassung tritt am 01.01.2019 in Kraft.
Rechtsgrundlage:
Zweite Verordnung zur PrüfVO NRW
Was wurde geändert?
Änderung
Änderungsdetails:
Der „§ 5a Prüfung, Wiederholung, Täuschungsversuche, Ordnungsverstöße, Rücktritt“ wird eingefügt, sowie Wortänderungen vorgenommen wurden.
Diese Verordnung tritt am 01.01.2019 in Kraft.
Rechtsgrundlage:
Fünfte Verordnung zur EnEV-UVO
Was wurde geändert?
Änderung
Änderungsdetails:
In der Verordnung zur Umsetzung der Energieeinsparverordnung wird sich auf die neue BauO NRW 2018 bezogen und Wortänderungen wurden vorgenommen.
Diese Verordnung tritt am 01.01.2019 in Kraft.
Technische Regeln
Rechtsgrundlage:
TRBS 2111 Teil 1
Was wurde geändert?
Änderung
Änderungsdetails:
Die TRBS 2111 Teil 1 beinhaltet „Mechanische Gefährdungen – Maßnahmen zum Schutz vor Gefährdungen beim Verwenden von mobilen Arbeitsmitteln“. In ihr wurden Wortänderungen vorgenommen, sowie ein neuer Anhang eingefügt, mit Beispielen für Maßnahmen gegen die Gefährdung von Beschäftigten auf Baustellen durch Rückwärtsfahren mit eingeschränkter Sicht.
Die Änderungen treten am 12.02.2019 in Kraft.
Rechtsgrundlage:
TRGS 554
Was wurde geändert?
Neufassung
Änderungsdetails:
Die TRGS 554 beinhaltet die „Abgase von Dieselmotoren“. Die Neufassung ersetzt die Version von 2008 und tritt am 19.03.2019 in Kraft.
Rechtsgrundlage:
ASR
Was wurde geändert?
Änderung
Änderungsdetails:
Erkenntnisse des Ausschusses für Arbeitsstätten (ASTA) zur Definition des Begriffes Arbeitsplatz wurde in den Technischen Regeln für Arbeitsstätten (ASR) passend umformuliert.
Diese Version tritt am 28.02.2019 in Kraft.
Rechtsgrundlage:
TRGS 900
Was wurde geändert?
Änderung
Änderungsdetails:
Die TRGS 900 beinhaltet die „Arbeitsplatzgrenzwerte“ für Gefahrstoffen, welche in einigen Sätzen neu aufgenommen wurden. Diese Version tritt am 30.03.2019 in Kraft.
Rechtsgrundlage:
TRGS 903
Was wurde geändert?
Änderung
Änderungsdetails:
Die TRGS 903 beinhaltet die „Biologische Grenzwerte (BGW)“ für Gefahrstoffen, welche in einigen Sätzen neu aufgenommen wurden. Diese Version tritt am 30.03.2019 in Kraft.
Rechtsgrundlage:
TRGS 910
Was wurde geändert?
Änderung
Änderungsdetails:
Die TRGS 910 beinhaltet das „Risikobezogenes Maßnahmenkonzept für Tätigkeiten mit krebserzeugen-den Gefahrstoffen“, in der der Eintrag zu Trichlorethen und Benzol verändert wurde. Diese Version tritt am 30.03.2019 in Kraft.
Biozid | Status | Befristung |
Kupferverbindungen | genehmigt | 31.12.2025 |
Beauveria bassiana Stamm IMI389521 | genehmigt | 19.02.2029 |
Beauveria bassiana Stamm PPRI 5339 | genehmigt | 20.02.2029 |
Propanil | nicht genehmigt | – |
Essig als Grundstoff | genehmigt | – |
Clonostachys rosea Stamm: J1446 | genehmigt | 31.03.2034 |
Methoxyfenozid – als Substitutionskandidat | genehmigt | 31.03.2026 |
Neue Einstufungen von Stoffen / Stoffgruppen
Rechtsgrundlage:
Allgemeinverfügung zur Einstufung gemäß § 6 Absatz 4 Satz 1 der Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen
Was wurde geändert?
Änderungen
Änderungsdetails:
Einstufungsbezeichnung | Kenn-Nummer | Wassergefährdungsklasse |
DL-Hexan-1,2-diol | 4987 | 1 |
Phosphonic acid, P-(3-silylpropyl)-, Si,Si,Si-tris(mixed ethoxy and methoxy) derivs., mixed Et and Me diesters | 9298 | 1 |
Citric acid, esters with dodecan-1-ol, content of free dodecanol < 5% (w/w)“ | 9474 | 1 |
Oxalyldichlorid | 9482 | 1 |
2-Pyrrolidinecarboxamide, N-ethyl-, hydrochloride (1:1), (2S)- | 9490 | 1 |
Erythromycin, 3-0-de(2,6-dideoxy-3-C-methyl-3-0-methyl-a-L-ribo-hexopyranosyl)-6-0-methyl | 9493 | 1 |
Benzeneacetonitrile, alpha, alphadimethyl- | 9494 | 2 |
1-[4-[[2-(isopropoxy)ethoxy]methyl]phenoxy]-2,3-epoxypropane | 9495 | 1 |
1-Hydroxybenzotriazol und Monohydrat | 9496 | 1 |
L-Prolinamide, N-[(phenylmethoxy)carbonyl]-L-tryptophyl-L-seryl-L-tyrosyl-O-(1,1-dimethylethyl)-D-seryl-L-leucyl-L-arginyl-N-ethyl-„ | 9497 | 1 |
Magnesium bis(dihydrogenorthophosphate) | 9498 | 1 |
Trimagnesium bis(orthophosphate) | 9499 | 1 |
Alkohole, C16-18- und C18-ungesättigt, ethoxyliert (15 – 20 mol EO) | 9500 | 1 |
Calcium bis(dihydrogenorthophosphate) | 9501 | 1 |
Dinatriumdihydrogenpyrophosphat | 9502 | 1 |
Trinatriumtrimetaphosphat | 9503 | 1 |
Trinatriumhydrogendiphosphat | 9504 | 1 |
Aluminiummetaphosphat | 9506 | 1 |
Magnesiumdimetaphosphat | 9507 | 1 |
Siliciumorthophosphat | 9508 | 1 |
Diphosphorsäure, Ammoniumsalz | 9509 | 1 |
Kaliumpentahydrogenbis(phosphat) | 9510 | 1 |
Benzeneacetic acid, 4-(cyclopropylcarbonyl)-alpha,alphadimethyl-, ethyl ester | 9513 | 2 |
4-[(1R)-2-amino-1-hydroxyethyl]-1,2-Benzendiol-Tartrat-Monohydrat (1:1:1) | 9516 | 1 |
Tricalciumbis(orthophosphat) | 9517 | 1 |
Dicalciumpyrophosphat | 9518 | 1 |
11,12-dideoxy-3-de((2,6-dideoxy-3-C-methyl-3-O-methyl-3-oxo-12,11-(oxycarbonyl(4-(4-(3-pyridinyl)-1Himidazol-1-yl)butyl)imino))-erythromycin | 9519 | 3 |
reaction mass of calcium bis(dihydrogenorthophosphate) and calcium hydrogenorthophosphate | 9521 | 1 |
Dinatriumfluorophosphat | 9522 | 2 |
Benzeneacetic acid, 4-[1-hydroxy-4-[4-(hydroxydiphenylmethyl)-1-piperidinyl]butyl]alpha,alphadimethyl-, hydrochloride (1:1) | 9523 | 1 |
Tetrakaliumpyrophosphat | 9524 | 1 |
Sulfamic acid, N-(2,3-dihydro-1,5-dimethyl-3-oxo-2-phenyl-1H-pyrazol-4-yl)-N-methyl-, sodium salt (1:1) | 9525 | 1 |
Phenylessigsäure, 4-[1-hydroxy-4-[4-(hydroxydiphenylmethyl)-1-piperidinyl]butyl]alpha, alphadimethyl-, Hydrochlorid (1:1) und Hydrate | 9527 | 1 |
2,4-Dichlor-5-sulfamoylbenzoesäure | 9528 | 1 |
Sulfamic acid, N-(2,3-dihydro-1,5-dimethyl-3-oxo-2-phenyl-1H-pyrazol-4-yl)- | 9529 | 1 |
Methyl 4-methyl-3-[[(1-oxo-2-(propylamino)propyl]amino]-2-thenoate monohydrochloride | 9533 | 2 |
4-[(1R)-2-amino-1-hydroxyethyl]-1,2-Benzendiol | 9534 | 1 |
Trikaliumorthophosphat | 9535 | 1 |
Pentakaliumtriphosphat | 9536 | 1 |
Cyclopentanepropanoic acid, alpha-(acetylamino)-2-oxo-, methyl ester | 9538 | 1 |
Pregna-1,4diene-3,20-dione, 17-[(ethoxycarbonyloxy]-11-hydroxy-21-(1-oxopropoxy)-, (11b)- | 9539 | 1 |
L-Histidine, 1-(2,4-dinitrophenyl)-N-(5-oxo-L-prolyl)- | 9540 | 1 |
D-Serine, O-(1,1-dimethylethyl)-N-[(phenylmethoxy)carbonyl]- | 9542 | 1 |
Enoxaparin Natrium | 9543 | 1 |
Benzeneacetic acid, 4-(4-chloro-1-oxobutyl)-alpha, alphadimethyl-, ethyl ester | 9544 | 2 |
Dibenzylbenzene, armethyl derivative, hydrogenated | 9546 | 1 |
Pregn-4-ene-3,20-dione, 11,17,21 -trihydroxy-,(11b)- | 9547 | 2 |
N-(cyclopent-1-en-1-yl)pyrrolidine | 9548 | 1 |
Sucrose, glycerol and propane-1,2-diol, reaction products with C16-18(even numbered)fatty acids | 9550 | 1 |
1,2-dihydro-1,5-dimethyl-4-(methylamino)-2-phenyl-3H-pyrazol-3-one | 9551 | 1 |
Fatty acids, C18-unsatd., dimers, hydrogenated, polymers with glycerol, 12-hydroxyoctadecanoic acid, oleic acid and sebacic acid Polymer (average MW 30000 g/mol) | 9553 | 1 |
Methanesulfonic acid, 1-[(2,3-dihydro-1,5-dimethyl-3-oxo-2-phenyl-1 H-pyrazol-4-yl)methylamino]-, sodium salt, hydrate (1:1:1) | 9555 | 1 |
Acetamide, 2-cyano-N-[4-(trifluoromethylphenyl]- | 9556 | 2 |
Benzamide, 5-chloro-2-[[(5-chloro-2-thienylsulfonyl]amino]-N-[4-(4-morpholinylsulfonylphenyl]-, sodium salt (1:1) | 9557 | 1 |
4-amino-2,3-dimethyl-1-phenyl-3-pyrazolin-5-one | 9562 | 1 |
2-Phenylisobutyrsäure | 9563 | 1 |
1-[[4-[2-(3-Ethyl-4-methyl-2-oxo-3-pyrroline-1-carboxamido)-ethyl]phenyl]sulphonyl]-3-trans-(4-methylcyclohexyl)urea | 9565 | 1 |
N-[1-(S)-ethoxycarbonyl-3-phenylpropyl]-.sc.1.sc.-alanyl-N-carboxyanhydride | 9566 | 1 |
Methylprednisolon | 9567 | 2 |
L-alpha-(aminomethyl)-3,4-dihydroxybenzyl alcohol hydrochloride | 9568 | 1 |
(2S)-2-[[(2R)-1-ethoxy-1-oxo-4-phenylbutan-2-yl]azaniumyl]propanoate | 9569 | 1 |
2-Chlor-3′,4′-dihydroxyacetophenon | 9573 | 2 |
Heparin, Natriumsalz | 9575 | 1 |
Magnesium[(2,3-dihydro-1,5-dimethyl-3-oxo-2-phenyl-1H-pyrazol-4-yl)methylamino]methansulfonat | 9578 | 1 |
(S)-2-Ethyl-2-mercaptomethyl hexan-1-ol | 9579 | 2 |
4-(2-((3-Ethyl-4-methyl-2-oxo-3-pyrrolin-1-yl)carboxamido)ethyl)phenylsulfonamid | 9582 | 1 |
N-(p-Tolylsulfonyl)-L-glutaminsäure | 9583 | 1 |
N,N-Dibenzyl-N-[2-(3,4-dihydroxyphenyl)-2-oxoethyl]ammoniumchlorid | 9584 | 2 |
Pethidinhydrochlorid | 9585 | 2 |
Pentoxifyllin | 9586 | 1 |
Nadolol | 9587 | 1 |
N-[[4-[2-[[(3-ethyl-2,5-dihydro-4-methyl-2-oxo-1 H-pyrrol-1-yl)carbonyl]amino]ethyl]phenyl]sulfonyl]methyl ester carbamic acid | 9588 | 1 |
L-Tyrosine, N-[N-[N-[(phenylmethoxy)carbonyl]-L-tryptophyl]-L-seryl]- | 9590 | 1 |
Amide, aus Diethylentriamin und hydriertem Palmöl | 9591 | 1 |
Prednisolon | 9593 | 2 |
1 -benzyl-4-phenylpiperidin-4-carboxylic acid ethyl ester | 9595 | 2 |
Methyl-3-[[[(dimethylamino)methylen]amino]sulfonyl]-4-phenoxy-5-(1 -pyrrolidinyl)benzoat | 9596 | 1 |
1 -(tert-Butylamino)-3-[(3a,4,9,9atetrahydro-2,2-dimethylnaphtho[2,3-d]-1,3-dioxol-5-yl)oxy]propan-2-ol | 9597 | 2 |
Cyclohexanamine, 4-methyl-, acetate (1:1) | 9598 | 1 |
Methyl 3-[[[(dimethylamino)methylene]amino]sulphonyl]-5-nitro-4-phenoxybenzoate | 9599 | 1 |
Mit der Bekanntgabe der Allgemeinverfügung wird diese wirksam.
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