Emissionserklärung für das Berichtsjahr 2020
Handlungsbedarf bei Anlagen nach 4. BImSchV
Seit dem Jahr 2008 sind Betreiber genehmigungsbedürftiger Anlagen dazu verpflichtet, alle 4 Jahre eine Emissionserklärung zu den von ihrer Anlage ausgehenden Luftemissionen zu erstellen. Voraussetzung ist, dass die Anlage im Erklärungszeitraum betrieben wurde. Im Jahr 2021 ist die nächste Emissionserklärung für das Berichtsjahr 2020 zu erstellen.
Erklärungspflichtig sind gemäß § 27 Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) in Verbindung mit der Emissionserklärungsverordnung (11. BImSchV) Betreiber von Anlagen nach der 4. BImSchV. Für die in § 1 der 11. BImSchV aufgeführten Anlagen muss keine Erklärung erstellt werden.
Die Abgabe erfolgt elektronisch
Die Abgabe der Emissionserklärung erfolgt online über die Software BUBE-Online (Betriebliche Umweltdaten Bericht Erstattung). Diese steht kostenlos auf der Internetseite www.bube.bund.de zur Verfügung. Die Zugangsdaten erhalten Sie bei Ihrer zuständigen Aufsichtsbehörde. Stichtag für die Abgabe ist der 31.05.2021. Auf Antrag kann die Frist aber auch verlängert werden.
Nutzen Sie für die Erstellung der Emissionserklärung unsere langjährige Erfahrung und kompetente Unterstützung. Gerne übernehmen wir für Sie die Zusammenstellung der Emissionsdaten, die Kommunikation mit der Behörde und die Erstellung der Emissionserklärung und Übermittlung der Daten mit der Erfassungssoftware BUBE-Online.
Sie möchten ein Angebot oder haben Fragen zu Ihrer Erklärungspflicht? Bleiben Sie im Dialog mit uns – ob per Email, telefonisch oder über Xing und LinkedIn.