Anlagensicherheit bei jedem Wetter durch die TRAS 320
Der Klimawandel führt auch bei uns immer öfter zu extremen Wetterphänomenen, die sich auf viele Bereiche des Lebens auswirken. Um die hieraus entstehenden Risiken zu berücksichtigen, ist bereits im Jahr 2015 die neue TRAS 320 in Kraft getreten. Mit dieser Technischen Regel hat die Kommission für Anlagensicherheit das Zusammenwirken von Bau- und Immissionsschutzrecht bei Anlagen mit erhöhtem Gefahrenpotential klargestellt.
Chemiefabriken, Gefahrstofflager und andere Betriebsbereiche, die der Störfall-Verordnung unterliegen, sind seitdem besser gegen Wind, Schnee- und Eislasten zu sichern, die statistisch gesehen alle 100 Jahre auftreten. Außerdem sind Vorkehrungen gegen Schwingungen und den Aufprall von Gegenständen bei Sturm zu treffen.
Die Frist zur Überprüfung bestehender Anlagen nach den Vorgaben der TRAS 320 läuft im Jahr 2020 aus. Bis 2025 müssen die notwendigen Anpassungen durchgeführt werden. Es herrscht also Handlungsbedarf für viele Betreiber. Wir unterstützen Sie bei der Prüfung und Anpassung Ihres Störfallbetriebs. Wir überprüfen Ihre Anlage, entwickeln neue Sicherheitskonzepte und planen für Sie die notwendigen Vorkehrungen und Maßnahmen zur Gewährleistung der Sicherheit.
Den Betreibern von Anlagen, die unter das Bundesimmissionsschutzgesetz fallen, empfehlen wir die Anwendung der neuen Anforderungen. Wir haben uns ausführlich mit dem Regelwerk beschäftigt und fortgebildet. So können wir Ihnen optimal zur Seite stehen – mit unserem interdisziplinären Blick fürs Detail und kreativen Konzepten.
Haben Sie Fragen zur TRAS 320? Bleiben Sie im Dialog mit uns – ob per Email, telefonisch oder über Xing und LinkedIn.